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Beratungspflichten erfüllt? ESG-Abfrage – diese Checkliste hilft Versicherungsvermittlern

Im Beratungsgespräch
Im Beratungsgespräch: Ab dem 2. August sollen auch Versicherungsvermittler nach den ESG-Präferenzen ihrer Kunden fragen. | Foto: imago images / Westend61

Ab dem 2. August ist es unter anderem auch für Versicherungsvermittler soweit: Sie müssen ihre Kunden im Beratungsgespräch nach deren Vorlieben in puncto Nachhaltigkeit fragen – jedenfalls wenn es um die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten geht. Unter dem Kürzel IBIP (Insurance-based Investment Products) fasst die europäische Priip-Verordnung Lebensversicherungsverträge zusammen, deren Fälligkeits- oder Rückkaufwert am Markt schwankt. Alle kapitalbildenden Lebensversicherungen sind somit IBIP-Produkte – für deren Vermittlung ab dem 2. August besondere Regeln gelten.

Bei der Beratung und Vermittlung müssen Kunden dann gefragt werden, ob sie ihr Geld auch explizit nachhaltig anlegen wollen. Lehnt ein Kunde das ab, hat sich die Nachhaltigkeitsabfrage an diesem Punkt erledigt. Viele Kunden werden jedoch vermutlich auf das vieldiskutierte Thema anspringen. Der Finanz- und Versicherungsvertrieb sollte sich darauf einstellen.

 

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Denn ganz einfach macht es der europäische Gesetzgeber weder Kunden noch Beratern. Es gibt aus europäischer Sicht drei Wege, die zur nachhaltigen Geldanlage führen und aus denen Kunden auswählen können – einzeln oder in Kombination. Auch kann der Anteil entsprechender Investments im Portfolio festgelegt werden:

Nachhaltig anlegen lässt sich gemäß EU-Taxonomieverordnung oder gemäß EU-Offenlegungsverordnung. Dritte Möglichkeit sind die sogenannten PAIs („Principle Adverse Impact“): Der Kunde benennt ökologische, soziale oder Unternehmensführungsbelange, die er bei seiner Geldanlage geschützt oder nicht beeinträchtigt wissen will.