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Maklerverträge Dafür kann ein Vermittler Servicegebühren in Rechnung stellen

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  • Eine Klausel mit dem Inhalt „Der Makler erhält eine Servicegebühr in den Fällen, in denen keine Provision fließt“? – Rechtlich problematisch, sagt Reichow. Denn: Ein Makler ist erfolgsabhängig tätig. Wenn kein Abschluss zustande kommt und der Makler trotzdem ein Honorar verlangt, läuft das dem Grundgedanken des Vermittelns zuwider. Reichow rät von einer solchen Vertragsklausel ab.
  • Eine Klausel, die ein Honorar für ein regelmäßiges Jahresgespräch mit dem Kunden verlangt? – Rechtlich okay, findet der Rechtsanwalt. Denn: Ein solches Gespräch zählt nicht zu den Kerntätigkeiten von Vermittlern.
  • Eine vertraglich vereinbarte Anreisepauschale von zum Beispiel 30 Cent pro Kilometer Anfahrtsweg? – Den Weg zum Kunden zu berechnen, ist zwar zulässig. In der Praxis ist das Vorgehen jedoch unüblich, berichtet Reichow.
  • Eine gesonderte Pauschale für das Zusenden eines Schadenformulars an den Kunden, zum Beispiel in Höhe von fünf Euro? – Eine solche Klausel ist rechtlich unwirksam, so Reichow. Denn das Versenden des Formulars gehört zu den Pflichten von Vermittlern.
  • Eine Klausel mit dem Inhalt: „Der Makler vertritt im Versicherungsfall den Kunden gegenüber dem Versicherer“? – Hier rät der Rechtsanwalt zu Vorsicht: Es handelt sich um einen rechtlichen Graubereich, der nicht abschließend entschieden ist. Im Zweifel sind solche Fälle Auslegungssache.
  • Eine gemeinsame Besichtigung von Objekten im Schadensfall oder Begleitung durch den Makler zu Gutachterterminen? – Dies zählt nicht zur Kerntätigkeit von Maklern und kann mit einem Honorar vergütet werden, so Reichow.

Wie viel Gebühren durchschnittlich in Rechnung gestellt werden

Eine Servicepauschale darf zum Beispiel für regelmäßig vereinbarte Standardleistungen fließen. Eine solche Leistung könnte sein, dass Makler für ihre Kunden einen digitalen oder physischen Kundenordner führten, nennt Reichow als Beispiel.

Und wie hoch könnte eine solche Pauschale ausfallen, die Makler ihren Kunden regelmäßig in Rechnung stellen? Reichow nennt einen Richtwert: Ein mittlerer Betrag liege derzeit etwa 120 Euro jährlich. In sogenannten „Komfortpaketen“, also für besonders umfangreiche Leistungen, würden durchschnittlich etwa 180 Euro verlangt.

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