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Fondsverband BVI Die 20 wichtigsten Fragen und Antworten zur Investmentsteuerreform

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14. Können dem Anleger künftig Nachteile entstehen, wenn sich die depotführende Stelle in Luxemburg befindet?

Ausländische depotführende Stellen führen keine deutschen Steuern ab. Deshalb müssen Anleger in diesem Fall ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben.

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