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Aktualisiert am 16.05.2018 - 17:07 UhrLesedauer: 4 Minuten
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Regulierung von Referenzzinsen „Wegfall des Libor ist sehr wahrscheinlich“

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Es droht die Verwässerung von Anlegerrechten

Bis zum Termin der FCA liegen noch ganze vier Jahr vor uns. Angesichts der ständigen Kündbarkeit von Krediten dürften die meisten Emittenten die Änderungen beim Libor wie einen Teil des Refinanzierungsprozesses behandeln und ihre Kreditverträge deutlich vor dem Termin anpassen. Und sie werden in der Lage sein, die sich abzeichnenden Ersatzlösungen zu berücksichtigen.

Unsere Bedenken sind jedoch anderer Natur: Es gibt Versuche, die Anlegerrechte in Bezug auf den Referenzzinssatz Libor aufgrund der Unklarheit über die Zukunft des Libor-Satzes zu verwässern.

So haben einige Unternehmen ihren Kreditverträgen für Neuemissionen Passagen hinzugefügt, die es ihnen erlauben, ohne die Zustimmung aller Kreditgeber einen Ersatzzinssatz für den Libor zu wählen. Aus unserer Sicht ist es eine Grundregel des Kreditgeschäfts, dass jeder betroffene Kreditgeber einer vorgeschlagenen Verringerung des Zinssatzes für einen Kredit zustimmen sollte.

Ein alarmierender Trend. Zustimmende Kreditgeber könnten auf Basis anderer Erwägungen Maßnahmen ergreifen, die nicht im Interesse der nicht zustimmenden Kreditgeber liegen. Diese Erwägungen könnten das sonstige Geschäft des Emittenten, künftige Geschäftsmöglichkeiten oder Beteiligungen an anderen Teilen der Kapitalstruktur betreffen, die Anreiz bieten, die Vergütung für vorrangig besicherte Kredite zu verringern.

Unerhörte Klauseln in Kreditverträgen für Neuemissionen

Unerhörterweise sind in Kreditverträgen für Neuemissionen auch Klauseln zu lesen, die dem Emittenten erlauben, den Referenzsatz Libor ohne die Zustimmung anderer Kreditgeber zu ändern. Rechtmäßigkeit und Redlichkeit eines solchen Vorgehens sind fragwürdig, doch wir verfolgen gegenüber dieser Entwicklung einen proaktiven Ansatz. Wir suchen in den Entwürfen von Kreditverträgen jeglicher Neuemissionen, in denen wir eine Anlage erwägen, nach diesen Passagen. Als Bedingung für eine Anlage fordern wir die Zustimmung zu jeglichen Änderungen am Libor oder dem Referenzzinssatz.

In diesem Umfeld geben wir nach wie vor Anlagen am Sekundärmarkt gegenüber Neuemissionen den Vorzug. In der Vergangenheit bot uns der Sekundärmarkt beste Gelegenheiten. Nun scheint er auch für die Unsicherheit in Bezug auf Vertragspassagen Abhilfe zu schaffen.

Es ist gut möglich, dass wir von Investments in eigentlich attraktiven Neuemissionen aufgrund dieser bedenklichen Klauseln Abstand nehmen. Wir gehen lieber auf Nummer sicher und schützen unsere Anleger vor einseitigen Klauseln in Kreditverträgen und vor unvorhersehbaren Änderungen der Regeln, die das Renditeprofil der Anlage beeinträchtigen.

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Hinweis: Diese Mitteilung des Unternehmens richtet sich ausschließlich an professionelle Investoren. Sie wurde redaktionell nur leicht bearbeitet.
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