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Artikel 8 und 9 Studie zeigt, woran es bei ESG-Fonds nach wie vor hapert

Windräder erzeugen nachhaltigen Strom: Immer mehr Fonds werden nach Artikel 8 oder 9 eingestuft.
Windräder erzeugen nachhaltigen Strom: Immer mehr Fonds werden nach Artikel 8 oder 9 eingestuft. | Foto: IMAGO / YAY Images

Rendite allein ist nicht mehr alles. Immer mehr Investoren wollen ihre Geldanlage auch nachhaltiger gestalten. Dementsprechend steigt auch das Angebot im europäischen Fondsmarkt. Zugleich fehlt es jedoch an Transparenz, um besser informiert die Auswahlentscheidung für nachhaltige Produkte fällen zu können, wie eine neue Studie von Morningstar und PwC über den aktuellen Stand von ESG im Asset und Wealth Management zeigt.

So erschwere die uneinheitliche Datenlage die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsfonds, schreiben die Autoren. "Die fehlende Transparenz hängt im Wesentlichen mit der Geschwindigkeit der Umsetzung multipler Regularien zusammen", meint Martin Weirich, Experte für Sustainable Finance bei PwC Deutschland.

Nachhaltige Fonds wachsen schneller

Seit Januar dieses Jahres gelten erweiterte Transparenzpflichten, die erste Stufe der EU-Offenlegungsverordnung sei jedoch bereits im März 2021 in Kraft getreten, so Weirich. Seitdem werden Anlageprodukte in drei Kategorien eingeteilt:

  • Artikel-6-Fonds (Finanzprodukte ohne expliziten Fokus auf Nachhaltigkeit)
  • Artikel-8-Fonds (werben mit ökologischen oder sozialen Merkmalen)
  • Artikel-9-Fonds (verfolgen explizit ein nachhaltiges Investitionsziel)
Verwaltete Vermögen der Artikel-8 und Artikel-9-Fonds 2022
Verwaltete Vermögen der Artikel-8 und Artikel-9-Fonds 2022 © PwC / Morningstar

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Insgesamt sind Artikel-8- und Artikel-9-Fonds auf dem Vormarsch. Bereits im ersten Halbjahr 2022 überstieg deren Anzahl die Hälfte der verwalteten Vermögen, die zum Vertrieb in der EU zugelassen sind. Zugleich ging die Zahl der Artikel-6-Fonds um 13,3 Prozent spürbar zurück. Fonds, die ein explizites Nachhaltigkeitsziel gemäß Artikel 9 verfolgen, verdoppelten trotz Inflation und einer erhöhten Marktvolatilität im dritten Quartal ihre Zuflüsse auf 12,6 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorquartal. 

Im vierten Quartal 2022 verzeichneten Artikel-9-Fonds den geringsten Zuwachs seit Einführung der Offenlegungsverordnung im März 2021. Das dürfte auf Umklassifizierungen zurückzuführen sein: Von insgesamt 420 Umklassifizierungen im vierten Quartal 2022 gab es 307 Abstufungen von Artikel 9 auf Artikel 8. Insgesamt war ein verwaltetes Vermögen von 175 Milliarden Euro betroffen. 

Wachstumseinbruch bei den verwalteten Vermögen 2022
Wachstumseinbruch bei den verwalteten Vermögen 2022 © PwC / Morningstar

Keine einheitlichen Klassifizierungen 

Bei der Einstufung ihrer Fonds nach Artikel 8 oder 9 gehen die Asset Manager jedoch sehr unterschiedlich vor, wie das Whitepaper zeigt. Manch einer interpretiere die Vorschriften deutlich konservativer als andere. "Es bleibt abzuwarten, ob sich 2023 die Transparenz bei den Produkten deutlich erhöhen wird", so Weirich. „Eine Klassifizierung nach Artikel 8 oder 9 ist noch kein formales ESG-Label. Anleger sollten sicherstellen, dass sie die individuellen ESG-Ziele eines Fonds und den Investitionsprozess genau verstehen.“

Die gesamte Studie gibt es hier

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