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Ein Stückchen E, ein bisschen S Nachhaltigkeit in der Finanzberatung – was bevorsteht

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Einige wichtige Punkte lässt die Delegierte Verordnung zu Mifid II McClellan zufolge bislang offen. Muss ein Berater mit seinem Kunden zum Beispiel erst alle Kategorien durchgehen, oder darf er zwischendurch schon Anlagevorschläge unterbreiten? Viele Fragen wird die europäische Behörde Esma wohl erst in den Auslegungsregeln des Gesetzes beantworten.

Zudem ist in der europäischen Taxonomie noch lange nicht vollständig ausgeleuchtet, was überhaupt als ökologisch nachhaltig durchgeht. Zum Faktor S, Nachhaltigkeit in sozialen Belangen, liegt einstweilen erst ein Entwurf vor.

Auch bei der Offenlegungsverordnung sind noch Fragen offen. Bislang haben die Fondsgesellschaften ihre Produkte nach eigenem Ermessen in die entscheidenden Kategorien nach Artikel 6, 8 oder 9 einsortiert. Überprüft werden soll das im kommenden Jahr. „Ihr eigentliches Ziel, nämlich mehr Transparenz zu schaffen und Greenwashing zu vermeiden, hat die Offenlegungsverordnung bislang nicht erreicht“, urteilt folgerichtig...

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