Blockchain-Experte Thomas Dünser
Tokenisierung kann post-Covid große Chancen bieten

Blockchain-Experte Thomas Dünser
Ein weiterer Aspekt sind die Regeln zur Verwahrung von Security Token durch Dienstleister. Für einen Investor ist es wichtig, dass die Wertpapiere im Konkursfall des Dienstleisters auch vom Konkursvermögen getrennt werden. Mit dem Inkrafttreten des TVTG sind per Gesetz alle Token, also nicht nur Security Token, sondern auch Kryptowährungen oder Utility Coins, vom Vermögen des Dienstleisters sep...
Märkte bewegen Aktien, Zinsen, Politik. Und Menschen. Deshalb präsentieren wir dir hier die bedeutendsten Analysen und Thesen von Top-Ökonomen - gebündelt und übersichtlich. Führende Volkswirte und Unternehmensstrategen gehen den wichtigen wirtschaftlichen Entwicklungen clever und zuweilen kontrovers auf den Grund.
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Ein weiterer Aspekt sind die Regeln zur Verwahrung von Security Token durch Dienstleister. Für einen Investor ist es wichtig, dass die Wertpapiere im Konkursfall des Dienstleisters auch vom Konkursvermögen getrennt werden. Mit dem Inkrafttreten des TVTG sind per Gesetz alle Token, also nicht nur Security Token, sondern auch Kryptowährungen oder Utility Coins, vom Vermögen des Dienstleisters separiert. Daneben umfasst das TVTG noch einige weitere Regeln zur Verbesserung der Rechtssicherheit rund um Blockchain-Anwendungen.
Europäische Anbieter von Security Token sehen sich jedoch nicht nur nationalen zivil- und aufsichtsrechtlichen Fragen konfrontiert. Vielmehr müssen in Zukunft einige essenzielle Fragen in Bezug auf die Behandlung von Security Token im Zusammenhang mit dem europäischen Finanzmarktrecht geklärt werden, zum Beispiel die ganz grundlegende, welcher Token genau als Finanzinstrument zu qualifizieren ist. Das ist noch nicht in allen Ländern abschließend und vor allem einheitlich geklärt.
Gerade angesichts der innovativen Ausgestaltungsmöglichkeiten von Token ist das aber von sehr großer Bedeutung. Ebenfalls noch unklar sind die Regeln, ab wann eine Plattform im Umfeld von Primäremissionen von Wertpapieren sich als Finanzdienstleister qualifizieren muss. Solange es hierauf keine Antworten gibt, ist eine grenzüberschreitende Emission von Security Token in Europa mit großen Rechtsrisiken für die Unternehmen verbunden.
Dasselbe Bild zeichnet sich beim Sekundärhandel ab: Der regulatorische Rahmen für Finanzdienstleister rund um Wertpapieremission und -handel wurde für den traditionellen Finanzmarkt geschaffen. Die Anforderungen an Finanzdienstleister sind deshalb relativ hoch und bilden die traditionellen, umfassenden Geschäftsmodelle ab. Für Security-Token-Dienstleister, die meist nur einen kleinen Ausschnitt der Tätigkeiten eines traditionellen Intermediärs machen, sind diese Hürden meist viel zu hoch und mit Blick auf ihr fokussiertes Geschäftsmodell auch nicht angemessen.
Sie versuchen deshalb oft, sich außerhalb des Finanzsektors zu positionieren, verbunden mit entsprechenden regulatorischen Risiken im europäischen Binnenmarkt. Die Abgrenzung zwischen dem regulierten und dem nichtregulierten Bereich ist angesichts der Vielfalt an Ausgestaltungsformen, die durch die Technologie ermöglicht wird, nicht wirklich einfach – weder für den Regulator noch für die Unternehmen.
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