IW-Ökonom Dominik Enste
Wirtschaftskriminalität kostet Unternehmen 18 Prozent Umsatz

IW-Ökonom Dominik Enste
Das Thema Nachhaltigkeit bewegt Unternehmen, Kapitalmärkte, Gesetzgeber. Und Menschen. Deshalb präsentieren wir Ihnen hier die Analysen und Thesen der bedeutendsten Nachhaltigkeitsexperten, Top-Ökonomen und Großinvestoren – gebündelt und übersichtlich. Sie sollen Ihnen die wichtigen Entwicklungen auf dem Weg zur nachhaltigen Gesellschaft und Finanzwelt clever und zuweilen kontrovers aufzeigen.
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Immer wieder sorgen Bestechungsvorwürfe, illegale Beschäftigung und Preisabsprachen für Empörung. Schwarzarbeit und Bestechung schädigen langfristig das Grundvertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates und die Integrität der Wirtschaft. Neben diesen gesellschaftlichen Auswirkungen sorgen diese Wirtschaftsdelikte aber auch für unmittelbare monetäre Verluste, die im Mittelpunkt dieser Studie stehen.
Die kriminologische Forschung definiert Korruption als Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen auf dessen Veranlassung oder in Eigeninitiative. Dabei soll ein Vorteil für sich oder einen Dritten zulasten der Allgemeinheit (bei einem Täter in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (bei einem Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft) erzielt werden (BKA, 2018, 2). Den Schaden der aufgedeckten Fälle beziffert das Bundeskriminalamt für das Jahr 2017 auf rund 290 Millionen Euro, wobei nur bei rund einem Drittel der Fälle ein monetärer Schaden ermittelt werden konnte. Das Dunkelfeld ist basierend auf unserer Unternehmensbefragung sehr viel größer, auch wenn sich die Korruptionsbekämpfung in den letzten Jahren verbessert hat. Auch Kartell-Absprachen zwischen Unternehmen, durch die der Wettbewerb eingeschränkt, verhindert oder verfälscht wird, sind in Deutschland grundsätzlich verboten. Beispiele hierfür sind Absprachen über Preise, Mengen, Gebiete oder Kundengruppen (Kartellabsprachen). Das Bundeskartellamt hat 2017 in sieben Verfahren rund 66,4 Millionen Euro Bußgelder gegen insgesamt 18 Unternehmen und 11 Privatpersonen verhängt. In den letzten zehn Jahren lagen die Bußgelder deutlich höher – durchschnittlich bei 225 Millionen pro Jahr (Bundeskartellamt, 2018, 20). Auch hier fürchten die befragten Unternehmen, das durch nicht aufgedeckte Absprachen drastische Umsatzeinbußen entstehen.
Nach dem deutschen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz liegt Schwarzarbeit dann vor, wenn Arbeitgeber Arbeitnehmer unter Missachtung steuerlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Pflichten beschäftigen (illegale Beschäftigung). Dazu zählt auch, wenn ein Gewerbe ohne Gewerbeanmeldung oder ein Handwerk ohne Eintrag in die Handwerksrolle ausgeübt wird. Der Zoll, als zuständige Behörde, berichtet für das Jahr 2018 von einer Schadenssumme in Höhe von 835 Millionen durch Schwarzarbeit (Zoll, 2019). Schwarzarbeit und Korruption sind dabei in Deutschland seltener als in vielen anderen Ländern (vgl. Enste 2018; Enste/Heldman, 2018). Bei der Schattenwirtschaft liegt Deutschland von 2003 – 2018 mit einem durchschnittlichen Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt von rund 14 Prozent auf Platz 12 der Industriestaaten. Beim Korruptionswahrnehmungsindex belegt Deutschland im weltweiten Vergleich Platz 11 (Transparency International, 2019). Dennoch verursachen nach Schätzungen der repräsentativ befragten Unternehmen (n=853) diese wirtschaftskriminellen Aktivitäten Umsatzeinbußen je nach Branche und Unternehmen von jeweils bis zu 30 Prozent.
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