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BVI kritisiert „Bafin-Leitlinien schaden Fondsstandort Deutschland“

Blick auf das Frankfurter Finanzzentrum
Blick auf das Frankfurter Finanzzentrum: Die Regeln der Bafin für nachhaltige Fonds sind unangemessen, findet man beim BVI. | Foto: imago images / Eibner

Die Leitlinien der Bafin für nachhaltige Fonds sind ein Schlag ins Kontor für den Fondsstandort Deutschland. Mit dieser Kritik reagiert aktuell der deutsche Fondsverband BVI auf einen Vorschlag der Finanzaufsichtsbehörde.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat kürzlich Leitlinien für die Anlagebedingungen nachhaltiger Fonds skizziert. Es geht darin um hierzulande aufgelegte Publikumsfonds: Ein Fonds müsse künftig zu mindestens 90 Prozent in nachhaltige Vermögensgegenstände investieren oder im gleichen Umfang eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, damit er sich als nachhaltig bezeichnen darf, fordert die Bafin.

Bei den Fondsgesellschaten stößt die Idee auf wenig Gegenliebe, abzulesen an der Reaktion des Branchenverbands BVI: „Die Bundesregierung will mit ihrer Sustainable-Finance-Strategie auch den Finanzstandort Deutschland stärken, doch bei der Bafin hat sich das offenbar noch nicht herumgesprochen“, ärgert man sich bei dem Verband. Mit den jetzt vorgelegten Leitlinien schade die Behörde vor allem dem Finanzplatz Deutschland. „Neben der 90-Prozent-Quote fordert die Bafin, Investitionen in fossile Energieträger und Atomstrom weitgehend auszuschließen und Immobilien 'klimaneutral' zu bauen und zu renovieren.“ 

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Diese Vorgaben könne ein Großteil der hiesigen nachhaltigen Publikumsfonds nicht einhalten, meint man beim BVI. „Von den derzeit 448 in Deutschland aufgelegten nachhaltigen Publikumsfonds mit einem Volumen von knapp 78 Milliarden Euro blieben so kaum welche übrig“, befürchtet BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Und es würden auch keine neuen Fonds hinzukommen. Denn Fondsanbieter würden angesichts der harschen Regeln voraussichtlich ins Ausland ausweichen. Sie würden Fonds dann eher in Luxemburg oder Dublin auflegen – „ohne zusätzliche Vorgaben und problemlos in Deutschland verkäuflich, weil die Bafin-Leitlinien nur für Fonds mit deutscher ISIN gelten“, prognostiziert Richter.

Der Wunsch der Bafin, substanzloses „Grünwaschen“ bei nur vermeintlich nachhaltigen Fonds zu verhindern, könne man nachvollziehen.  Allerdings solle dabei der Standort Deutschland für die Anbieter attraktiv bleiben. „Deshalb arbeiten wir weiter am deutschen Vertriebskonzept, das sich an den Mifid-II-Kriterien für Nachhaltigkeitspräferenzen und weiteren EU-Vorgaben orientieren wird“, heißt es vom BVI. Die Bafin solle besser an einer solchen Lösung mitarbeiten und auf eigene „Leitlinien“ verzichten, fordert Richter.

Die Vorgaben der Finanzaufsicht sind bislang keine fixe Forderung, sondern vorerst nur ein Entwurf. Aktuell sind Branchenverbände aufgerufen, dazu Stellung zu nehmen. Laut Plan der Behörde soll eine endgültige Fassung noch im Juni erscheinen.

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