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Checkliste für Vermittler IDD Was bis 23. Februar zu tun ist

Von Lesedauer: 4 Minuten
Kalender. Ab dem 23. Februar tritt das deutsche IDD-Umsetzungsgesetz in Kraft.
Kalender. Ab dem 23. Februar tritt das deutsche IDD-Umsetzungsgesetz in Kraft. | Foto: DAS INVESTMENT
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Noch bis Ende dieser Woche haben Vermittler Zeit, ihre Betriebsabläufe an die IDD anzupassen. Daran erinnerte der auf Vermittlerrecht spezialisierte Fachanwalt Jens Reichow jüngst im Rahmen des Vermittlerkongresses, den die Kanzlei Jöhnke & Reichow alljährlich in Hamburg ausrichtet.

In Deutschland ist das zugehörige Umsetzungsgesetz im vergangenen Juli auf den Weg gebracht worden. Am 23. Februar tritt es in Kraft. Die zugehörige Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) liegt bislang zwar erst als Entwurf vor, Teile der Umsetzung sind noch unklar. Am IDD-Starttermin ändert das allerdings nichts, warnen Branchenkenner. Will heißen: Ende dieser Woche wird es in Deutschland ernst mit der IDD.

Angesichts des bevorstehenden verbindlichen Anwendungs-Starts hat Rechtsanwalt Jens Reichow eine Checkliste mit den wichtigsten Baustellen erstellt, die Vermittler bis zum 23. noch einmal überprüfen sollten.

Erstinformation

Gemäß IDD müssen Vermittler schon in der Kunden-Erstinformation ihren Status offenlegen. Sie sollen also angeben, ob sie als Versicherungsmakler, Versicherungsvermittler mit Erlaubnis oder etwa als Ausschließlichkeitsvermittler tätig sind. Der Kunde sollte auch erkennen können, ob eine reine Vermittlung stattfindet, oder ob der Vermittler gleichzeitig auch berät. Außerdem muss deutlich werden, woher der Vermittler seine Vergütung bezieht – ob von Versicherungsgesellschaften, vom Kunden oder aus gemischter Quelle. Sollten diese Angaben in der Erstinformation bislang fehlen, sollten Vermittler schleunigst nachbessern, rät Reichow.

Maklervertrag

Bei Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten müssen die Verpflichtungen von Vermittlern und Kunden in Zukunft verbindlich festgehalten werden. Jedes Kundenverhältnis soll sich auf einen schriftlichen Maklervertrag gründen.

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