LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 2 Minuten

Finanztipp der Woche: Kapitalversicherungen für Kinder machen wenig Sinn

Quelle: Fotolia
Quelle: Fotolia
Führerschein, Auto, Studium, Auslandssemester: Viele Eltern denken schon kurz nach der Geburt über den weiteren Lebensweg ihrer Kinder nach und wollen für sie Vermögen aufbauen. Kapitallebens- oder private Rentenversicherungen seien aber dafür der falsche Weg, meint Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV). Mehr als die Hälfte dieser langfristigen Verträge werde nicht bis zum Ende durchgehalten.

„Eine Kündigung ist immer mit finanziellen Verlusten verbunden; oft gibt es weniger zurück, als eingezahlt wurde“, sagt Rudnik. Und auch wer den Vertrag bis zum Ablauf durchhält, bekommt laut Rudnik lediglich eine magere Rendite. Denn nur ein Teil der Prämie wird tatsächlich gespart. Ein Großteil geht für Kosten drauf.

Wer nun seine bereits abgeschlossene Versicherung widerrufen möchte, kann dies innerhalb von 30 Tagen tun. Bei Produkten, die auch den Todesfall des Kindes mit absichern, gibt es noch eine andere Möglichkeit, auch nach 30 Tagen die Beiträge samt Zinsen zurückzuholen. Dafür muss das Kind bei Abschluss jünger als sieben Jahre alt und als „versicherte Person“ bezeichnet worden sein. Außerdem muss die Todesfallsumme bei mehr als 8.000 Euro liegen.

„Denn schließt jemand eine Versicherung auf das Leben eines anderen ab und übersteigt die Todesfallleistung die gewöhnlichen Beerdigungskosten von derzeit 8.000 Euro, muss der Versicherte dem Vertrag zustimmen“, erklärt Rudnik. Versichern Eltern ihre Sprösslinge mit höheren Summen, sei sogar eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes erforderlich. Und da diese von Versicherern nur äußerst selten eingeholt wird, sei der Vertrag schwebend unwirksam, so dass die Eltern alle Beiträge zurückfordern können.

Es gibt aber auch Versicherungen für den Nachwuchs, die auf keinen Fall fehlen dürfen. Dazu zählen vor allem die Kranken- und die Haftpflichtversicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern schließt ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr automatisch mit ein. Wer sein Kind bei einem längeren Krankenhausaufenthalt nicht allein lassen möchte, kann zusätzlich eine private stationäre Zusatzversicherung mit einer so genannten „Rooming-in-Klausel“ abschließen. Diese ermöglicht es den Eltern, bei ihren Kindern im Krankenhaus zu übernachten. Sind die Eltern beide privat krankenversichert, muss für jedes Kind ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.

Auch bei der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern sind die Kinder in der Regel mitversichert.

Auch eine Risikolebensversicherung, zumindest für den Hauptverdiener der Familie, halten die meisten Experten für sinnvoll. Diese sichert einen Teil des Familieneinkommens ab, wenn das versicherte Elternteil stirbt.

Einige Experten empfehlen darüber hinaus eine Kinder-Invaliditätsversicherung, bei der Unfall und Krankheit gleichermaßen versichert sind. „Ein Unfall im Kindesalter kann gravierende und lebenslange Folgen haben – dann sollten wenigstens die materiellen Schäden abgedeckt sein“, meint Finanzberaterin und Buchautorin Helma Sick. Andere Experten warnen davor, sich ausschließlich auf die Unfallversicherung zu verlassen. Sie argumentieren, dass Invalidität bei Kindern zu beinahe 90 Prozent als Folge schwerer Krankheiten auftritt, bei denen die Unfallversicherung nicht greift.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen