Gesetzliche Sozialversicherung 2010: Besserverdiener zahlen mehr
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Die Beitragsbemessungsgrenze – also die Grenze, oberhalb derer das Einkommen eines Versicherten beitragsfrei bleibt – steigt in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung um jeweils 100 Euro monatlich beziehungsweise 1.200 Euro jährlich gegenüber dem Vorjahr.
In Westdeutschland bleiben damit nur Einkommen oberhalb von 5.500 Euro monatlich (66.000 Euro jährlich) beitragsfrei. In Ostdeutschland liegt die Grenze bei 4.650 Euro monatlich (55.800 Euro jährlich).
Die neue Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wurde im gesamten Bundesgebiet um 75 Euro auf 3.750 Euro angehoben.
Zugleich erschwert der Gesetzgeber auch den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung, indem er die Versicherungspflichtgrenze erhöhte. Nun dürfen sich nur solche Arbeitnehmer noch privat versichern, die mindestens 4.162,50 Euro brutto im Monat verdienen. Bislang reichte hierfür ein Monatsverdienst von 4.050 Euro.
Für Arbeitnehmer, deren Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze bleibt, ändert sich indes nichts: Die Beitragssätze bleiben bei allen vier Versicherungsarten unverändert.
In Westdeutschland bleiben damit nur Einkommen oberhalb von 5.500 Euro monatlich (66.000 Euro jährlich) beitragsfrei. In Ostdeutschland liegt die Grenze bei 4.650 Euro monatlich (55.800 Euro jährlich).
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Zugleich erschwert der Gesetzgeber auch den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung, indem er die Versicherungspflichtgrenze erhöhte. Nun dürfen sich nur solche Arbeitnehmer noch privat versichern, die mindestens 4.162,50 Euro brutto im Monat verdienen. Bislang reichte hierfür ein Monatsverdienst von 4.050 Euro.
Für Arbeitnehmer, deren Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze bleibt, ändert sich indes nichts: Die Beitragssätze bleiben bei allen vier Versicherungsarten unverändert.