Private Zusatzversicherungen: Von ambulanten Tarifen bis Zahnzusatz
Ambulante Tarife sind oft ein Teil von Krankenzusatz-Paketen. Sie sichern dem Kunden zu, dass der Versicherer einen bestimmten Prozentsatz oder einen bestimmten Betrag etwa für die Kosten einer Brille oder verschriebener Medikamente übernimmt.
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung wird der Patient im Krankenhaus seiner Wahl im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht und vom Chefarzt betreut. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Mitgliedern, die einen Zahnersatz brauchen, bis zu 65 Prozent der anfallenden Kosten. >> Grafik vergrößern
Mit einer privaten Zahnzusatzpolice kann der Versicherte seinen Eigenanteil reduzieren.
Auslandsreise-krankenversicherungen sichern auch außerhalb der Europäischen Union bei einer Krankheit ab und übernehmen beispielsweise die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland. Diese Verträge gibt es passgenau für die Dauer der Reise oder als Jahrespolice.
Bei einer Krankenhaustagegeldversicherung werden die Kosten abgedeckt, die durch den Klinikaufenthalt entstehen. Dazu gehören etwa Telefonkosten oder Fahrtkosten der Familie zum Krankenhaus.
Nicht zu verwechseln ist die Krankenhaustagegeldversicherung mit dem Krankentagegeld, das der Versicherer bei einer Arbeitsunfähigkeit des Patienten zahlt.
Da die gesetzliche Pflegeversicherung oft nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken, zahlt der Versicherer bei einer Pflegezusatzversicherung entweder einen vorher festgelegten Tagesgeldsatz oder er übernimmt noch offene Pflegekosten bis zu einer bestimmten Grenze.
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung wird der Patient im Krankenhaus seiner Wahl im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht und vom Chefarzt betreut. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Mitgliedern, die einen Zahnersatz brauchen, bis zu 65 Prozent der anfallenden Kosten. >> Grafik vergrößern
Mit einer privaten Zahnzusatzpolice kann der Versicherte seinen Eigenanteil reduzieren.
Auslandsreise-krankenversicherungen sichern auch außerhalb der Europäischen Union bei einer Krankheit ab und übernehmen beispielsweise die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland. Diese Verträge gibt es passgenau für die Dauer der Reise oder als Jahrespolice.
Bei einer Krankenhaustagegeldversicherung werden die Kosten abgedeckt, die durch den Klinikaufenthalt entstehen. Dazu gehören etwa Telefonkosten oder Fahrtkosten der Familie zum Krankenhaus.
Nicht zu verwechseln ist die Krankenhaustagegeldversicherung mit dem Krankentagegeld, das der Versicherer bei einer Arbeitsunfähigkeit des Patienten zahlt.
Da die gesetzliche Pflegeversicherung oft nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken, zahlt der Versicherer bei einer Pflegezusatzversicherung entweder einen vorher festgelegten Tagesgeldsatz oder er übernimmt noch offene Pflegekosten bis zu einer bestimmten Grenze.
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