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Aktualisiert am 03.01.2023 - 18:17 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 10 Minuten

Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge Versicherungsvermittler müssen raus aus dem Graubereich

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Rüstung bald nachhaltig?

Die bereits heute sehr großzügig ausgelegte Taxonomie-Verordnung ist nur ein Schritt auf dem langen Weg der Europäischen Union hin zu mehr Nachhaltigkeit ihrer Wirtschaft. Akut betroffen sind deutsche Versicherungsvermittler jedoch vor allem durch die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor: Seit dem 2. August sollen sie ihre Kunden im Rahmen der erweiterten Geeignetheitsprüfung auch nach ihren Vorlieben bei den sogenannten ESG-Kriterien befragen.

Jens Arndt, Mylife

Die Abkürzung steht für Environmental, Social, Governance (deutsch: Umwelt, Soziales, Unternehmensführung). Drei Bestandteile, die sich widersprechen können. Es reicht für den Berater daher nicht aus, seinen Kunden zu fragen, ob er eine nachhaltige Altersvorsorge bevorzugt. 

Stattdessen geht es zunächst um den jeweils gewünschten Mindestanteil an Investitionen, die der Taxonomie entsprechen. Im Anschluss geht es um nachhaltige Investitionen, die noch nicht von der EU-Verordnung erfasst sind, beispielsweise im sozialen Bereich. Und zum Schluss muss der Berater fragen, welche nachteiligen Folgen möglichst zu vermeiden sind.

Neue Pflichtaufgabe im Vertrieb

Falls die sonstigen Anlageziele des Kunden es zulassen, sollen ihm die entsprechend nachhaltig investierenden Policen angeboten werden. Das magische Dreieck der Finanzberatung aus Rendite, Sicherheit und Liquidität wird beim langfristigen Vorsorgesparen also zu einem Viereck, das um den Punkt Nachhaltigkeit ergänzt ist.  So weit die Theorie.

Christina Jasmer, Geschäftsführerin Proma Versicherungsmakler
Christina Jasmer © Proma Versicherungsmakler

Der erste Praxistest der neuen Pflichtaufgabe für Vermittler verlief allerdings alles andere als glatt: „Zwar ist seit dem 2. August dieses Jahres die ESG-Abfrage für die Versicherungsbranche verpflichtend. Doch die Kapitalanlagegesellschaften haben noch bis zum 1. Januar 2023 Zeit, ihre Informationspflichten umzusetzen“, erklärt Jens Arndt.

„Das war eine besondere Herausforderung, da wir als Versicherer am Stichtag nur von wenigen Fonds die notwendigen Daten über die Nachhaltigkeitskriterien vorliegen hatten“, berichtet der Vorstandsvorsitzende des Göttinger Lebensversicherers Mylife.

„Die Vermittler arbeiten während der fünfmonatigen Übergangszeit in einem Graubereich“, heißt es hierzu vom Bundesverband deutscher Versicherungsmakler (BDVM). Anlass zur Sorge um drohende Haftungsrisiken bestehe allerdings nicht – selbst wenn sich das abgeschlossene Produkt mit ESG-Siegel im Nachhinein als grün gefärbte Mogelpackung erweist. 

Stattdessen stünden mit dem Blick nach vorne die Vorteile der aktuellen Reform im Vordergrund: „Je jünger die Kunden sind, desto eher ist Nachhaltigkeit ein wichtiges Thema für sie“, beobachtet Christina Jasmer, selbst 1984 geboren und heute Chefin des Vermittlerbetriebs Proma im schwäbischen Jettingen-Scheppach sowie BDVM-Vorstandsmitglied. Denn Nachhaltigkeit ist insbesondere für junge Erwachsene mitunter zum Lebensstil geworden.

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