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SFDR-Regulatorik Wie die EU-Taxonomie jetzt auf die Kapitalanlage einwirkt

Die Firmenzentrale eines deutschen Dämmstoffherstellers erzeugt regenerative Energie und nutzt Ökostrom
Die Firmenzentrale eines deutschen Dämmstoffherstellers erzeugt regenerative Energie und nutzt Ökostrom: Gut gedämmte, energieeffiziente Bürogebäude tragen zu den von der EU-Taxonomie festgelegten Zielen bei. | Foto: Imago Images / Gerhard Leber

Was ist die EU-Umwelttaxonomie?

Die Umwelttaxonomie der Europäischen Union ist ein Klassifizierungssystem, das die Klima- und Umweltziele der EU in Kriterien für Wirtschaftstätigkeiten überträgt, die als „ökologisch nachhaltig“ oder „grün“ anzusehen sind.

Damit eine Wirtschaftstätigkeit als „ökologisch nachhaltig“ angesehen werden kann, muss sie zu mindestens einem der sechs Umweltziele beitragen, die wie folgt lauten:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Darüber hinaus darf sie keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen und muss Mindestschutzmaßnahmen erfüllen, vor allem auf sozialer Ebene, wie etwa die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

 

Wie lässt sich herausfinden, ob eine Wirtschaftstätigkeit zu einem Umweltziel führt?

Die wichtigsten Indikatoren zur Feststellung, ob eine Wirtschaftstätigkeit zu einem Umweltziel beiträgt und keines der anderen Ziele erheblich beeinträchtigt, sind die „technischen Screening-Kriterien“ (TSCs). Dabei kann es sich um quantitative Schwellenwerte (zum Beispiel CO2-Emissionen pro kWh) oder qualitative Anforderungen an die für die Ausübung der Wirtschaftstätigkeit eingesetzten Verfahren und Praktiken handeln. Die Taxonomie wurde unter Beteiligung der Technischen Expertengruppe für nachhaltige Finanzen (TEG) entwickelt, um wissenschaftlich fundierte, klare und umsetzbare TSCs zu definieren, die auf einer soliden Methodik beruhen.

In der Taxonomie werden mit Blick auf die Umweltziele drei Arten von Tätigkeiten unterschieden:

  • „direkte“ Tätigkeiten: Tätigkeiten mit keinen oder nur geringen CO2- Emissionen, die direkt zur Bekämpfung des Klimawandels oder zu den anderen in der Taxonomie festgelegten Zielen beitragen, zum Beispiel die Entwicklung gut gedämmter, energieeffizienter Bürogebäude;
  • „ermöglichende“ Tätigkeiten: Tätigkeiten, dank denen andere Tätigkeiten Umweltziele erreichen können, zum Beispiel die Produktion von Dämmstoffen oder die Herstellung von Niederspannungsglühlampen;
  • „Übergangstätigkeiten“: in Bereichen, in denen es zurzeit noch keine richtig umweltverträglichen Lösungen gibt, schneiden Übergangstätigkeiten gemessen an den in der Taxonomie festgelegten Kriterien im Vergleich zu ihren Mitbewerbern am besten ab.

Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Taxonomie ökologische Nachhaltigkeit auf Ebene der Wirtschaftstätigkeiten definiert. Daher ist es für die Erwägung von Anlagechancen unter Berücksichtigung der Taxonomie wichtig, die zugrunde liegenden Tätigkeiten der Unternehmen zu verstehen. Erst wenn jede dieser Tätigkeiten als taxonomiekonform oder nicht taxonomiekonform eingestuft wurde, kann die Taxonomie-Konformität des Gesamtportfolios berechnet werden.

Mehr dazu in der Candriam-Broschüre „SFDR: Ein neues regulatorisches Umfeld für nachhaltige Anlagen in Europa“.

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Hinweis: Diese News ist eine Mitteilung des Unternehmens und wurde redaktionell nur leicht bearbeitet.