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Unisex: „Zwei Drittel der Tarife sind zwischen 10 und 30 Prozent teurer“

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Was sollten Vermittler bei der Suche nach dem qualitativ passenden Unisex-Tarif beachten?

Ein Upgrade – also von Bisex nach Unisex geht immer. Ein Downgrade von Unisex nach Bisex geht „nimmer“. Diese Regel gilt es vor allem beim Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG und beim „Stallwechsel“ von Versicherer A nach B zu beachten.

Neben der Produktqualität und einem der jeweiligen Leistung entsprechenden Tarifbeitrag (VW - Von was wie viel, verglichen mit was?) ist die Qualität des Produktgebers / des Versicherers von Bedeutung. Liegen die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen im grünen Bereich? Um das festzustellen kann zur ersten Einschätzung auf die vier wichtigsten PKV-Kennzahlen RFB-Quote, Nettoverzinsung, Wachstum sowie Gesellschaftsform als Entscheidungsgrundlage zurückgegriffen werden.

Berater sollten in Zukunft noch mehr abwägen, welcher Produktgeber / Versicherer zu welchem ihrer Kunden passt beziehungsweise wem sie diesen in der neuen Unisex-Welt anvertrauen wollen. Eine gründliche Marktrecherche zu Produkt und Versicherer ist dabei unerlässlich, denn eine Krankenversicherung ist und bleibt ein eine langfristige Entscheidung, ein Produkt für Jahrzehnte.

Hier können Sie Zahlenbeispiele und Tabellen zum Thema runterladen.

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