Unisex: „Zwei Drittel der Tarife sind zwischen 10 und 30 Prozent teurer“
Wer den Garantiezins nicht absenkt, steht erstmal besser da
17 von 39 Gesellschaften senken den garantierten Rechnungszins auf 2,75 Prozent ab. Die Hallesche senkt weiter auf 2,5 Prozent. Die Alte Oldenburger prüft noch, ob sie auf 2,9 oder 2,75 Prozent absenkt. Jedes Zehntel Garantiezinsabsenkung bedeutet dabei rund einen Prozentpunkt mehr an Tarifbeitrag für den Verbraucher. Keine Angaben darüber ob eine Zinsabsenkung erfolgt, machen Axa, Münchener Verein, Central, DBV, Gothaer, Hanse Merkur, LKH.
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Die Absenkung auf 2,75 Prozent erfordert in den Unisex-Produkten ein mehr an Tarifbeitrag von zirka 6 bis 8 Prozent. Im Ergebnis wird durch die Absenkung die Alterungsrückstellung für den Verbraucher in Euro sogar höher. Ein weiterer Teil machen die Unisex-bedingten Sicherheitszuschläge und Leistungsverbesserungen aus.
Auch noch zu beachten: Die Rechnungszinsabsenkung betrifft nur die Verbraucher, die jetzt Unisex-Tarife kaufen. Bei Bestandskunden, also Verbrauchern die bereits eine PKV besitzen oder vor dem 21. Dezember 2012 erworben haben reduziert sich der garantierte Rechnungszins nicht. Er bleibt bei 3,5 Prozent. Auch stehen den Verbrauchern der sogenannte „Überzins“, also alles was das Unternehmen über den garantierten Rechnungszins von 2,75 Prozent Unisex und 3,5 Prozent Bisex hinaus erwirtschaftet, zu 90 Prozent zu. Das ist gesetzlich garantiert.
Was sollten Verbraucher in diesem Zusammenhang also generell beachten?
Vergleiche von Unisex-Beitragssteigerungen in Prozent und / oder Euro sind immer unter dem Vorbehalt des Tarifinhalts zu betrachten. Zum Beispiel:
- Der Sicherheitszuschlag wegen des nicht vorhersehbaren Tarifwechselverhaltens von Männern und Frauen im jeweiligen Tarif;
- Das Einpreisen der vom PKV-Verband vorgeschlagenen „Mindestleistungen“ (Umfang / Erstattung / Ausgestaltung ist freiwillig und je Tarif unterschiedlich);
- Neue Tarifleistungen und Klarstellungen, die zusätzlich in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen geschrieben worden sind;
- Umfang der Rechnungszinsabsenkung.
Als Regel gilt: Je geringer der Prozentsatz bei Vergleichen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass etwa der Rechnungszins nicht abgesenkt wurde, oder die vom PKV-Verband empfohlenen „Mindestleistungen“ in der Bisex-Welt bereits inbegriffen waren und somit in der Unisex-Welt nicht nachzubessern waren. Auf der kommenden Seite lesen Sie, wie teuer die Unsiex-Welt ist udn welche Versicherer die "alte Welt" komplett geschlossen hat.
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