VAG-Novelle 2015 Rüttelt das VAG am Berufsbild des Versicherungsmaklers?
Das gelte insbesondere, wenn Makler die Versicherungsbestände gemäß Maklervertrag betreuen und zudem Schadensregulierung übernehmen würden. Die Übernahme von Versicherer-Aufgaben würde die Unabhängigkeit des Maklers infrage stellen. Kunden könnten in der Folge nach Paragraf 654 BGB den Makler wegen Treuepflichtverletzung belangen und die Provisionszahlung ablehnen.
Allerdings könnte die VAG-Novelle für Makler auch eine Chance sein, Geld zu verdienen, heißt es in dem Beitrag. So würden sie beispielsweise zusätzlich entlohnt, wenn sie Aufgaben wie Schadenregulierung, Inkasso, Antragsprüfung, Policen-Ausstellungen oder die Bearbeitung von Beschwerden übernähmen.
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