Axel Kleinlein „Gemeinsamkeiten zwischen Erdogan und Versicherern“
Der Stein des Anstoßes: Manche Anbieter aus dem Ausland legten aufgrund der laxeren aufsichtsrechtlichen Bestimmungen in ihren Ländern Versicherungsprodukte auf, die dem Kunden eher schadeten, als dass sie nutzten, so Kleinlein. Solche Produkte werden mitunter grenzübergreifend angeboten - „Aufsichtsarbitrage“ nennt der BdV-Chef das. Kunden in Ländern mit strengeren Bestimmungen wie etwa in Deutschland hätten das Nachsehen.
Auf die Kritik aus seinem Verband gegen solche Anbieter regierten diese jedoch oft mit reflexhaftem Widerspruch: Der BdV sei gar nicht zuständig, man sei schließlich gar kein Mitglied im Verband. Ein unreifes und unsachliches Verhalten à la türkischem Staatsoberhaupt, konstatiert Kleinlein. Er fühle sich an die beleidigten Ausfälle gegen die Ratingagentur S&P gemahnt, die die Türkei jüngst auf Rmschniveau zurückstufte und von Erdogan dafür öffentlich verbal angegangen wurde.
Statt sich mit „hanebüchenen“ Argumenten gegen Kritik aus dem deutschen Verbraucherverband zur Wehr zu setzen, sollten die Anbieter bessert die Kritikpunkte prüfen und sich einer sachlichen Diskussion stellen, fordert Kleinlein.
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