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Aktualisiert am 16.02.2012 - 18:40 Uhrin VersicherungenLesedauer: 4 Minuten

BAV: Mehr Geld durch Lohnverzicht

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Bei der Unterstützungskasse und der Direktzusage gibt es diesen Deckel nicht. Außerdem sind die Arbeitgeber frei in der Entscheidung, wie sie das Geld anlegen möchten. „Sie können es zum Beispiel im Unternehmen belassen und damit neue Maschinen, Rohstoffe und Lieferfahrzeuge kaufen oder eine neue Filiale eröffnen“, so Baier.

Sie könnten das Geld aber auch in Sachwerte wie Aktien oder Gold investieren, während die Versicherer per Gesetz zum Großteil an Staatsanleihen gebunden seien.

„Einzige Anforderung: Die garantierte Summe muss zum Rentenbeginn wieder zur Verfügung stehen“, so der Wirtschaftsprüfer. Damit das nicht schiefgeht und die Arbeitnehmer leer ausgehen, muss der Unternehmer außerdem einen Beitrag zum Pensions-Sicherungs-Verein leisten, der die Rentenzahlungen übernimmt, falls das Unternehmen pleitegeht. Rund 128 Euro pro Mitarbeiter waren das im vergangenen Jahr.

Vorsicht bei Tarifverträgen

Neben der Wahl des richtigen „wie“ müssen bAV-Berater auch prüfen, ob das Modell überhaupt eingeführt werden kann. „Tarifverträge könnten der Umwidmung zum Beispiel entgegenstehen“, sagt Spiecker. Und: Alle Mitarbeiter – beziehungsweise vergleichbare Mitarbeitergruppen wie alle leitenden Angestellten – sollten gleich behandelt werden. „Es könnte sonst sein, dass ein Arbeitnehmer, dem diese Form der Altersvorsorge nicht angeboten wurde, später gegen den Arbeitgeber klagt.“

Die eleganteste Art, die Gleichbehandlung zu erreichen, ist das sogenannte Opting-out-Modell, sagt Wirtschaftsprüfer Baier. „Alle Mitarbeiter sind dabei automatisch mit an Bord. Wer nicht mitmachen will, klinkt sich bewusst aus.“ In der Regel machten das die Mitarbeiter aber nicht, so Baier. „Mittlerweile haben wir ungefähr 300 Unternehmen in der Verwaltung. Die Teilnahmequote bei den Mitarbeitern lag in der Regel bei 100 Prozent.“

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