BU und Burnout „Ärzte gehen zu sorglos mit Diagnosen um“
Matthias Wörmann
DAS INVESTMENT.com: Dass Menschen, die in einem körperlich anstrengenden Beruf arbeiten eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) brauchen, ist einleuchtend. Sie empfehlen diese aber auch und besonders Kunden mit einem Bürojob. Warum?
Wörmann: Unter anderem weil Angestellte in kaufmännischen oder akademischen Berufen häufig mehr verdienen, so dass die Lücke im Fall einer Berufsunfähigkeit auch größer ist.
Allerdings lauern im Büro auch weniger Gefahren als zum Beispiel auf einer Baustelle.
Wörmann: Das trifft nur auf physische Risiken zu. Denn Büroangestellte sind anderen Belastungen ausgesetzt. Neben dem stark beanspruchten Bewegungsapparat durch langes Sitzen sind diese Gefahren hauptsächlich psychischer Natur. Und heutzutage sind es in erster Linie psychische Störungen, die zur Berufsunfähigkeit führen. So basieren bis zu 40 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit mittlerweile auf Depressionen, Burnout und anderen psychischen Erkrankungen. Bei solchen Krankheiten scheint die Diagnose allerdings schwierig zu sein. Denn ein gebrochenes Bein sieht man; ein Burnout hingegen ist für Außenstehende nicht erkennbar. Man hört oft von Betroffenen, dass BU-Versicherer sich bei derart diffusen Diagnosen oft weigern zu zahlen. Können Sie das bestätigen?
Wörmann: Ja und Nein. Versicherte, die daran erkranken und berufsunfähig werden, müssen sich unter Umständen auf einen längeren Anerkennungsprozess einstellen. Manche Versicherungsgesellschaften stehen dieser Diagnose zunächst skeptisch gegenüber. Doch wenn eine psychische Krankheit von einem ersten Gutachter bestätigt und auch von einem Gegengutachter nicht widerlegt wird, müssen sie am Ende zahlen. Das tun die meisten Gesellschaften dann aber auch.
Und wenn sie es nicht tun?
Wörmann: Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Eine BU-Police greift, wenn ein Mensch mindestens 50 Prozent seines aktuellen Berufs nicht mehr ausüben kann. Bei körperlichen Krankheiten ist der Grad der Beeinträchtigung leichter feststellbar. Anders bei psychischen Leiden: Diese können ganz unterschiedliche Ausprägungen haben und die Belastungsgrenzen sind bei Menschen und Berufen unterschiedlich und fließend.
DAS INVESTMENT.com: Und was sollen Betroffene dann tun?
Wörmann: Wenn die Meinungsdifferenzen mit der Versicherung zu gravierend sind, kann man versuchen, sich mit der Versicherung auf eine Leistung zu einigen, die im Zweifel unter der ursprünglich vereinbarten Rente liegt oder eine Einmalzahlung beinhaltet. Das sollte aber nur der letzte Ausweg sein, wenn die finanzielle Not zu groß geworden und die Sachlage zu verworren ist. Ist es in den letzten Jahren schwieriger geworden, eine Anerkenntnis zu bekommen?
Wörmann: Subjektiv ja, objektiv nein. Die Anerkennungsquote liegt insgesamt bei zirka 70 Prozent. Durch die gestiegene Anzahl der BU-Policen und die häufigeren Leistungsanfrage, die ja damit zusammen hängt, werden die Prozesse bei Versicherungen zunehmend standardisiert. Oft machen Versicherte formale Fehler oder verwickeln sich in Widersprüche, was zu einer Ablehnung führen kann. Einzelfälle werden dann auch gerne von den Medien aufgegriffen und so multipliziert in der öffentlichen Wahrnehmung.
Was sind das für formale Fehler?
Wörmann: Zum Beispiel Angaben bei der Schadenmeldung, die in unterschiedlichen Formularen nicht übereinstimmen. Das können zum Beispiel auch falsche Tätigkeitsbeschreibungen sein hinsichtlich der einzelnen Arbeitsbereiche und deren Anteil an der gesamten Tätigkeit. Worauf müssen Kunden beim Abschluss von BU-Versicherungen besonders achten?
Wörmann: Neben der Auswahl eines Top BU-Versicherers auf drei Dinge. Erstens müssen sie die Gesundheitsfragen zu 100 Prozent korrekt beantworten. Dabei müssen sie auch Lappalien, sogenannte Bagatellerkrankungen, erwähnen. Dazu zählen zum Beispiel häufige Erkältungen oder Kopfschmerzen, derentwegen man schon mal einen Arzt konsultierte. Man neigt aber dazu, solche Kleinigkeiten zu vergessen. Sollte man dann beim Arzt nachfragen, wann und weswegen man bei ihm war?
Wörmann: Ja, um auf Nummer sicher zu gehen ist das eine gute Idee. Ich rate aber davon ab, sich bei der Krankenversicherung einen Auszug aus der Krankenakte zu holen.
Warum?
Wörmann: Manche Ärzte gehen in ihren Abrechnungen zu sorglos mit Diagnosen um. So landen auch einige Diagnosen, von denen die Patienten nichts wissen - und die oftmals irrelevant sind - in ihrer Krankenakte. Weiß ein Patient nichts davon, kann er das auch nicht in seinem BU-Antrag angeben. Hat er allerdings die Kenntnisse aus den abgerechneten Diagnosen bei der Krankenkasse, muss er diese auch angeben. So ist es auch im eigenen Mandantenkreis schon passiert, dass die Versicherung einen gesunden Menschen nur aufgrund eingetragener Vorerkrankungen aus seiner Krankenakte ablehnt hat.
Und was sind die beiden anderen Dinge?
Wörmann: Die korrekte Einordnung der Berufsgruppe bei Antragstellung. Während es früher fünf bis zehn Berufsgruppen gab - klassisch nach Buchstaben sortiert - ist das System mittlerweile sehr komplex geworden. Antragsteller, die sich nicht sicher sind, sollten am besten ihre Tätigkeitsbeschreibung mit dem Antrag einreichen. Selbständige setzen die zu versichernde BU-Rente manchmal zu hoch an. Hier wird Umsatz oft mit dem zu versteuernden Einkommen verwechselt und die finanzielle Angemessenheit der BU-Rente wird nachträglich vom Versicherer reklamiert.
Wörmann: Unter anderem weil Angestellte in kaufmännischen oder akademischen Berufen häufig mehr verdienen, so dass die Lücke im Fall einer Berufsunfähigkeit auch größer ist.
Allerdings lauern im Büro auch weniger Gefahren als zum Beispiel auf einer Baustelle.
Wörmann: Das trifft nur auf physische Risiken zu. Denn Büroangestellte sind anderen Belastungen ausgesetzt. Neben dem stark beanspruchten Bewegungsapparat durch langes Sitzen sind diese Gefahren hauptsächlich psychischer Natur. Und heutzutage sind es in erster Linie psychische Störungen, die zur Berufsunfähigkeit führen. So basieren bis zu 40 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit mittlerweile auf Depressionen, Burnout und anderen psychischen Erkrankungen. Bei solchen Krankheiten scheint die Diagnose allerdings schwierig zu sein. Denn ein gebrochenes Bein sieht man; ein Burnout hingegen ist für Außenstehende nicht erkennbar. Man hört oft von Betroffenen, dass BU-Versicherer sich bei derart diffusen Diagnosen oft weigern zu zahlen. Können Sie das bestätigen?
Wörmann: Ja und Nein. Versicherte, die daran erkranken und berufsunfähig werden, müssen sich unter Umständen auf einen längeren Anerkennungsprozess einstellen. Manche Versicherungsgesellschaften stehen dieser Diagnose zunächst skeptisch gegenüber. Doch wenn eine psychische Krankheit von einem ersten Gutachter bestätigt und auch von einem Gegengutachter nicht widerlegt wird, müssen sie am Ende zahlen. Das tun die meisten Gesellschaften dann aber auch.
Und wenn sie es nicht tun?
Wörmann: Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Eine BU-Police greift, wenn ein Mensch mindestens 50 Prozent seines aktuellen Berufs nicht mehr ausüben kann. Bei körperlichen Krankheiten ist der Grad der Beeinträchtigung leichter feststellbar. Anders bei psychischen Leiden: Diese können ganz unterschiedliche Ausprägungen haben und die Belastungsgrenzen sind bei Menschen und Berufen unterschiedlich und fließend.
DAS INVESTMENT.com: Und was sollen Betroffene dann tun?
Wörmann: Wenn die Meinungsdifferenzen mit der Versicherung zu gravierend sind, kann man versuchen, sich mit der Versicherung auf eine Leistung zu einigen, die im Zweifel unter der ursprünglich vereinbarten Rente liegt oder eine Einmalzahlung beinhaltet. Das sollte aber nur der letzte Ausweg sein, wenn die finanzielle Not zu groß geworden und die Sachlage zu verworren ist. Ist es in den letzten Jahren schwieriger geworden, eine Anerkenntnis zu bekommen?
Wörmann: Subjektiv ja, objektiv nein. Die Anerkennungsquote liegt insgesamt bei zirka 70 Prozent. Durch die gestiegene Anzahl der BU-Policen und die häufigeren Leistungsanfrage, die ja damit zusammen hängt, werden die Prozesse bei Versicherungen zunehmend standardisiert. Oft machen Versicherte formale Fehler oder verwickeln sich in Widersprüche, was zu einer Ablehnung führen kann. Einzelfälle werden dann auch gerne von den Medien aufgegriffen und so multipliziert in der öffentlichen Wahrnehmung.
Was sind das für formale Fehler?
Wörmann: Zum Beispiel Angaben bei der Schadenmeldung, die in unterschiedlichen Formularen nicht übereinstimmen. Das können zum Beispiel auch falsche Tätigkeitsbeschreibungen sein hinsichtlich der einzelnen Arbeitsbereiche und deren Anteil an der gesamten Tätigkeit. Worauf müssen Kunden beim Abschluss von BU-Versicherungen besonders achten?
Wörmann: Neben der Auswahl eines Top BU-Versicherers auf drei Dinge. Erstens müssen sie die Gesundheitsfragen zu 100 Prozent korrekt beantworten. Dabei müssen sie auch Lappalien, sogenannte Bagatellerkrankungen, erwähnen. Dazu zählen zum Beispiel häufige Erkältungen oder Kopfschmerzen, derentwegen man schon mal einen Arzt konsultierte. Man neigt aber dazu, solche Kleinigkeiten zu vergessen. Sollte man dann beim Arzt nachfragen, wann und weswegen man bei ihm war?
Wörmann: Ja, um auf Nummer sicher zu gehen ist das eine gute Idee. Ich rate aber davon ab, sich bei der Krankenversicherung einen Auszug aus der Krankenakte zu holen.
Warum?
Wörmann: Manche Ärzte gehen in ihren Abrechnungen zu sorglos mit Diagnosen um. So landen auch einige Diagnosen, von denen die Patienten nichts wissen - und die oftmals irrelevant sind - in ihrer Krankenakte. Weiß ein Patient nichts davon, kann er das auch nicht in seinem BU-Antrag angeben. Hat er allerdings die Kenntnisse aus den abgerechneten Diagnosen bei der Krankenkasse, muss er diese auch angeben. So ist es auch im eigenen Mandantenkreis schon passiert, dass die Versicherung einen gesunden Menschen nur aufgrund eingetragener Vorerkrankungen aus seiner Krankenakte ablehnt hat.
Und was sind die beiden anderen Dinge?
Wörmann: Die korrekte Einordnung der Berufsgruppe bei Antragstellung. Während es früher fünf bis zehn Berufsgruppen gab - klassisch nach Buchstaben sortiert - ist das System mittlerweile sehr komplex geworden. Antragsteller, die sich nicht sicher sind, sollten am besten ihre Tätigkeitsbeschreibung mit dem Antrag einreichen. Selbständige setzen die zu versichernde BU-Rente manchmal zu hoch an. Hier wird Umsatz oft mit dem zu versteuernden Einkommen verwechselt und die finanzielle Angemessenheit der BU-Rente wird nachträglich vom Versicherer reklamiert.
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