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In der PKV Darauf müssen Versicherte bei Krankschreibung achten

Zwei Damen
Zwei Damen: Im Krankheitsfall müssen Versicherte einiges beachten. | Foto: Pexels / Mart Production

Krankgeschrieben und nun wie weiter? Wer gesetzlich versichert ist, der hat nach den letzten Änderungen weniger bürokratischen Aufwand. Hier informiert die gesetzliche Krankenkasse respektive der Arzt über die gesetzliche Krankenkasse den Arbeitgeber und damit haben alle Kenntnis. In der privaten Krankenversicherung ist das anders.

In diesem Artikel geht es um die Frage, wer die Beiträge nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung dann in der privaten Krankenversicherung übernimmt. Dabei gibt es unterschiedliche Punkte zu beachten. Zunächst einmal gehen wir von dem Standardfall aus:

Krankgeschrieben – kein Arbeitgeberzuschuss nach sechs Wochen

Ein Arbeitnehmer ohne besondere tarifliche oder vertragliche Regelungen hat einen gesetzlichen Lohnfortzahlungsanspruch von sechs Wochen. Das heißt auf der anderen Seite, in den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit bezahlt der Arbeitgeber „ganz normal“ den Lohn weiter. In der Praxis merken Sie also keinen finanziellen Unterschied und der Arbeitgeber wickelt alles weiter ab. Das ändert sich spätestens mit dem 43. Tag, also nach Ablauf der sechs Wochen. Jetzt ist der Arbeitgeber von der Verpflichtung, den Lohn weiter vorauszuzahlen, befreit und erbringt also keinerlei Leistungen mehr. Keine Leistungen bedeutet aber auch, dass der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung, den sie bisher bekamen, nicht weitergezahlt wird.

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Wer also eine private Krankenversicherung hat und in dieser ein privates Krankentagegeld eingeschlossen hat, der sollte bei der Höhe des Krankentagegeldes unbedingt berücksichtigen, dass hiervon weiterhin Beiträge gezahlt werden müssen. Es werden Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung fällig, welche jedoch freiwillig sind.

Krankgeschrieben – wie hoch muss das Krankentagegeld sein?

Die richtige Höhe des Krankentagegeldes ist entscheidend dafür, ob sie auch bei einer Krankheit langfristig ihre Kosten begleichen können. Gerade wenn sie nicht nur selbst, sondern vielleicht noch Kinder in der privaten Krankenversicherung mitversichert sind, die bisher einen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss hatten (auch wenn dieser bereits überschritten wurde) ist die Höhe des Krankentagegeldes elementar wichtig. Deswegen heißt es nicht nur einen Krankentagegeldschutz regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, sondern diesen auch bei Antragstellung bereits richtig zu wählen.