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Von in FondsLesedauer: 2 Minuten
Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel.
Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel: Die Regeln für Nachhaltigkeitsfonds sind nicht so streng wie erwartet. | Foto: Imago Images / Wirestock

Im vergangenen Jahr kündigte die EU-Kommission strengere Regeln für Artikel-9-Fonds an. Um nicht die in die Bredouille zu geraten, stuften daraufhin viele Asset Manager ihre Artikel-9-Fonds vorsorglich auf Artikel 8 herunter. Dem Analysehaus Scope zufolge betrafen die Herabstufungen jeden fünften Artikel-9-Fonds mit deutscher Vertriebszulassung – darunter viele ETFs. Die meisten Rückstufungen meldeten Amundi, AXA IM, BNP Paribas, DWS und Blackrock.

Jetzt können die Anlagegesellschaften aufatmen. Am 14. April stellte die EU-Kommission klar, wie Asset Manager nachhaltige Investitionen gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (engl.: Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz: SFDR) interpretieren sollen. Laut der Behörde gelten auch künftig keine Mindestanforderungen für die wichtigsten Schlüsselindikatoren einer nachhaltigen Geldanlage. Zudem fallen Anlageprodukte, die eine Reduzierung der Kohlenstoffemissionen zum Ziel haben, in den Anwendungsbereich von Artikel 9 der Offenlegungsverordnung.

 

 

Scope-Experten gehen davon aus, dass Asset Manager die Umwandlungen der Fonds angesichts der Stellungnahme der EU-Kommission nun wieder rückgängig machen. „Eine frühere Stellungnahme der EU- Kommission wäre hilfreich gewesen und hätte die Welle an Rückstufungen wohl verhindert“, schreiben sie in einem aktuellen Paper. Aus Sicht der Scope-Experten wäre es zielführender gewesen, wenn die Europäische Union Mindestanforderungen für nachhaltige Investitionen vorgegeben hätte und die Methodik zur Bewertung nicht den Fondshäusern überlassen hätte.

„Viele Anleger werden überfordert sein, die Angaben der Fondsgesellschaften auf ihre Korrektheit zu überprüfen, zu bewerten und zu vergleichen, insbesondere, weil nachhaltige Finanzprodukte unterschiedlich ausgestaltet sind“, heißt es von Scope.

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