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Finanzfrage der Woche: Wie schützt eine Dynamik in Versicherungsverträgen vor Inflation?

Hüter der Inflation: EZB-Präsident Jean-Claude Trichet.<br>Foto: Getty Images
Hüter der Inflation: EZB-Präsident Jean-Claude Trichet.
Foto: Getty Images
Mit steigender Inflation gewinnt ein Vertragsdetail von Versicherungen in Beratungsgesprächen stärker an Bedeutung: die Beitragsdynamik. Dieser Baustein sieht vor, dass der Kundenbeitrag sich jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Er liegt meist zwischen 2 und 10 Prozent und soll die Inflation über die Vertragsdauer ausgleichen.

„Als Vermittler sollte man immer bedenken, welche Kaufkraft 100.000 Euro in 30 Jahren haben werden“, sagt Christian Jaffke. „Aus meiner Sicht gibt es
keinen Grund, von einer Beitragsdynamik abzuraten“, so der Produktmanager Versicherungen beim Maklerpool Jung, DMS & Cie.

Geringere Startbeitrag in jungen Jahren

Ein weiterer Vorteil: In jungen Jahren haben Versicherte noch nicht so viel Geld. Für eine garantierte Rente von 500 Euro müsste ein 37-Jähriger bis zu seiner Rente in 30 Jahren in der gleichbleibenden Variante rund 190 Euro im Monat zahlen. Bei einer Dynamik von 3 Prozent wären es im ersten Jahr 131 Euro monatlich. Erst nach 14 Jahren hätte der Mann auch in der dynamischen Variante einen Monatsbeitrag von 191 Euro zu zahlen.

„Rein finanzmathematisch gerechnet, gewinnt der gleichbleibende Beitrag“, sagt Carsten Mathé, Versicherungsspezialist bei Plansecur. Grund ist der Zinseszinseffekt. Er ist am Anfang eines Vertrags wegen der langen Restlaufzeit besonders hoch. In der dynamischen Variante sind die Anfangsbeiträge aber niedriger, der Zinseszinseffekt also auch.

Leistungserhöhung ohne neue Gesundheitsfragen

„Der wesentlich wichtigere Faktor greift aber bei Risikoversicherungen“, sagt Mathé. „Hier ist meiner Ansicht nach eine Dynamisierung Pflicht.“ Denn bei Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen bekommt der Kunde für seinen Mehrbeitrag auch sukzessive mehr Leistung, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung anfällt.

„Wer schon eine schwere Erkrankung hatte, wird sich über diese Regel freuen“, so der Plansecur-Mann. Aber es gibt Aspekte, über die Berater ihre Kunden aufklären müssen. So entspricht jede Erhöhung einem Mini-Neuabschluss. Das heißt, es fallen jedes Mal wieder Abschlusskosten an. Das zehrt den Effekt der Erhöhung teilweise wieder auf.

Keine Dynamik mit 50 Jahren

Wichtig ist auch zu wissen, wo der höhere Beitrag hinfließt. Bei  Rentenversicherungen mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) gilt die Erhöhung bei manchen Versicherern nur für den Rententeil. Der BUZ-Schutz erhöht sich nicht. Bei Kapitallebensversicherungen geht ein Teil der Erhöhung oft in den Todesfallschutz. Der ist zum Ende des Vertrags aber nicht mehr so wichtig.

Es lohnt sich auch, in die Versicherungsbedingungen zu schauen, ob es einen Dynamik-Deckel gibt. Manche Versicherer bieten ab einem bestimmten Alter, etwa 50 Jahre, keine Dynamik mehr an. Wer dann noch 17 Jahre bis zur Rente hat, muss anderweitig für Inflationsschutz sorgen. Andere Anbieter deckeln bei der Berufsunfähigkeitsrente die Höhe – und wenn die erreicht ist, bringt eine Dynamik auch nichts mehr.

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