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Riester-Fiasko: Finanzministerium legt Gesetzentwurf vor

Finanzminister Wolfgang Schäuble im Gespräch mit<br>Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen letzte Woche in Berlin.<br>Foto: Getty
Finanzminister Wolfgang Schäuble im Gespräch mit
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen letzte Woche in Berlin.
Foto: Getty
Die Bundesregierung reagiert damit auf Fälle, in denen Zulagen von Riester-Sparern  zurückgefordert wurden (DAS INVESTMENT.com berichtete). Der Gesetzentwurf ist nun für alle diejenigen gedacht, die unwissentlich und aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet haben. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen: „Missbrauch der staatlichen Riester-Förderung darf sich nicht lohnen. Aber wir helfen Familien, die das Richtige tun und mit der Riester-Rente zusätzlich für das Alter vorsorgen.“ 

Wie, erklärt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble: „In der Vergangenheit haben Ehepartner zum Teil Zulagen erhalten, obwohl sie irrtümlich und unabsichtlich keine Eigenbeiträge geleistet hatten. Wir stellen nun klar, dass die Eigenbeiträge nachgezahlt werden können.“ Damit bleibe der Zulagenanspruch rückwirkend für die Vergangenheit erhalten. Dass dies möglich sei und wie es funktioniere – darüber würden nun alle, die es betreffe, automatisch informiert.

Was schief gegangen ist

Die beiden Minister bringen auch ein entsprechendes Beispiel: Ein nicht berufstätiger Ehepartner kann eine eigene Riester-Zulage bekommen, wenn der berufstätige Ehegatte riestert. Dazu muss er zwar einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, darauf aber keine Eigenbeiträge einzahlen. Der Ehepartner ist „mittelbar zulageberechtigt“. Bei der Geburt eines Kindes zum Beispiel ändert sich dies aber. Dann wird meist die Ehefrau dadurch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung; der Staat zahlt ihr für drei Jahre Rentenversicherungsbeiträge und rechnet Rentenversicherungszeiten an.

Wer aber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, wechselt von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung – und muss dann mindestens 60 Euro pro Jahr in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Das hätten viele in der Vergangenheit übersehen. Sie werden nun darüber informiert, dass und wie sie ihre – oft zu geringen – Eigenbeiträge nachzahlen und so die volle Zulage (wieder) erhalten können.

Die Lösung der Minister

Das Verfahren werde unbürokratisch ablaufen. Betroffene Riester-Anleger müssten lediglich die Beiträge auf ihren Riester-Vertrag einzahlen und ihrem Anbieter Bescheid geben, für welche Jahre diese Zahlungen bestimmt seien. Um alles andere kümmerten sich Anbieter und Zulagenstelle. Die Zulagenstelle werde die zurückgeforderte Zulage automatisch auf den Riester-Vertrag des Betroffenen zurückzahlen.

Für die Zukunft soll das Problem dadurch gelöst werden, dass ab 2012 alle Riester-Sparer immer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr (also 5 Euro pro Monat) auf ihren Vertrag einzahlen müssen, um die volle Zulage zu erhalten. Die Regeln für die Zulageberechtigung würden damit einfacher und transparenter. Der Gesetzentwuf muss allerdings erst noch das Parlament passieren.

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