Investmentsteuerreform „Bei Mischfonds ist eine Tendenz zu steuerbegünstigten Produkten erkennbar“

DAS INVESTMENT: Sie gehen davon aus, dass das Thema Teilfreistellungen bald zu einem wichtigen Kriterium bei der Fondsselektion wird. Glauben Sie an eine Verschiebung des Marktes zugunsten von Aktienfonds und Mischfonds mit einem 25-prozentigen Mindestanteil an Aktien?
Björn Drescher: Die Investmentsteuer ist auf jeden Fall von Bedeutung. Zu einer Verschiebung auf dem gesamten Fondsmarkt wird es indes wahrscheinlich nicht kommen. Aber innerhalb der Mischfonds ist eine Tendenz hin zu steuerlich begünstigten Produkten bereits jetzt erkennbar. So bekamen erste Gesellschaften bereits Anfragen von Vermittlern, ob sie ihre Fonds nicht steueroptimieren wollten. Bei gleicher Leistung werden Berater und Anleger ihr Augenmerk künftig also auf Produkte mit dem Steuervorteil richten.
Welche Rolle spielt die Absicherung durch Derivate bei der Berechnung der Mindestaktienquote von Mischfonds?

ETFs im Fokus
Drescher: Bei der Mindestaktienquote geht es um den physischen Aktienanteil. Wenn ein Fonds 25 Prozent oder mehr in Aktien hält, diese aber durch Futures absichert, gilt die Mindestaktienquote als erfüllt.
Und was ist mit den synthetischen ETFs, die im Gegensatz zu physischen Indexfondssteuerlich nicht begünstigt werden. Haben sie eine Überlebenschance ab 2018?
Drescher: Die Entwicklung weg von synthetischen und hin zu voll replizierenden ETFs ist schon seit geraumer Zeit im vollen Gange, auch unabhängig von der Investmentsteuerreform. So schrecken unter anderem viele Investoren vor dem Kontrahententrisiko zurück. Die Nachfrage nach synthetischen ETFs ist in Deutschland bereits jetzt nicht besonders groß - und das wird wohl auch so bleiben. Bei ausländischen Käufern mag das anders aussehen.