OLG-Urteil Leistet die BU-Versicherung bei schmerzbedingter Berufsunfähigkeit?
Weil er „nur“ wegen anhaltender starker Schmerzen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, bekommt ein Fahrer und Lagerist kein Geld aus seiner Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU). Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.
Der Fall
Ein Mann, der als Fahrer und Lagerist arbeitete, schloss 2008 eine BU-Versicherung ab, die bei einer mindestens 50-prozentigen Berufsunfähigkeit leisten muss. 2011/2012 traten bei ihm starke Rücken- und Schulterschmerzen auf. Der behandelnde Orthopäde attestierte dem Mann Ende 2012, dass dieser aufgrund orthopädischer Erkrankungen nicht mehr in der Lage sei, seinen Beruf auszuüben. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber des Klägers diesem aus gesundheitlichen Gründen.
Der Mann beantragte Leistungen aus seiner BU-Versicherung. Der Versicherer zweifelte jedoch die Berufsunfähigkeit seines Kunden an und weigerte sich zu zahlen. Der Mann zog daraufhin vor Gericht.