Rückkaufswerte: Sammelklage gegen Allianz
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Als vorläufiger Streitwert wird in der Klage 40.000 Euro, das sind 500 Euro pro Kunde, angenommen. Es geht um Nachzahlungen für Verträge, die zwischen Mitte 2001 und Ende 2007 abgeschlossen wurden. Die Verbraucherzentrale hält die Klauseln zur Berechnung des Rückkaufswerts und zum Stornoabzug für unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ähnliche Klauseln aus älteren Verträgen der Allianz bereits für ungültig erklärt.
„Zwar gibt es bislang keine Entscheidung des BGH zu den neueren Klauseln. Die Verbraucherzentrale kann sich aber auf ein von ihr erwirktes Urteil des Landgerichts Stuttgart stützen, das die von der Allianz verwendeten neueren Klauseln für unwirksam befand (Urteil vom 5.10.2010, Az.: 20 O 87/10)“, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale. In der Entscheidung gehe es aber nur um die Wirksamkeit der Klauseln, in der jetzt eingereichten Sammelklage gehe es ums Geld.
Es ist nicht die erste Klage der Verbraucherzentrale gegen Versicherer. Auch gegen Ergo, Generali, Iduna und Deutscher Ring zog die Behörde bereits erfolgreich vor Gericht.
„Zwar gibt es bislang keine Entscheidung des BGH zu den neueren Klauseln. Die Verbraucherzentrale kann sich aber auf ein von ihr erwirktes Urteil des Landgerichts Stuttgart stützen, das die von der Allianz verwendeten neueren Klauseln für unwirksam befand (Urteil vom 5.10.2010, Az.: 20 O 87/10)“, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale. In der Entscheidung gehe es aber nur um die Wirksamkeit der Klauseln, in der jetzt eingereichten Sammelklage gehe es ums Geld.
Es ist nicht die erste Klage der Verbraucherzentrale gegen Versicherer. Auch gegen Ergo, Generali, Iduna und Deutscher Ring zog die Behörde bereits erfolgreich vor Gericht.
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