Rückkaufswerte: Sammelklage gegen Allianz
„Zwar gibt es bislang keine Entscheidung des BGH zu den neueren Klauseln. Die Verbraucherzentrale kann sich aber auf ein von ihr erwirktes Urteil des Landgerichts Stuttgart stützen, das die von der Allianz verwendeten neueren Klauseln für unwirksam befand (Urteil vom 5.10.2010, Az.: 20 O 87/10)“, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale. In der Entscheidung gehe es aber nur um die Wirksamkeit der Klauseln, in der jetzt eingereichten Sammelklage gehe es ums Geld.
Es ist nicht die erste Klage der Verbraucherzentrale gegen Versicherer. Auch gegen Ergo, Generali, Iduna und Deutscher Ring zog die Behörde bereits erfolgreich vor Gericht.
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