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Tarifwechsel erschwert? Verbraucherschützer mahnen PKV-Anbieter ab

in VersicherungenLesedauer: 1 Minute
Axel Kleinlein ist Vorstandssprecher des BdV.
Axel Kleinlein ist Vorstandssprecher des BdV.
Die Central Krankenversicherung erwecke in seinen Unterlagen den Eindruck, bei Erkrankungen des Versicherungsnehmers könne die Central einen Tarifwechsel ablehnen, kritisiert Axel Kleinlein. Doch es gelte: „Das Tarifwechselrecht in der Privaten Krankenversicherung kann aufgrund einer Erkrankung nicht einfach eingeschränkt werden“, so der BdV-Vorstandssprecher weiter. Der Verein habe den PKV-Anbieter daher jetzt abgemahnt. „Wir hoffen, dass die außergerichtliche Aufforderung ausreicht, damit die Central dieses Fehlverhalten beendet“.

Der Bund der Versicherten stützt sich bei seinem Vorgehen gegen die Central Krankenversicherung auf ein Musterschreiben der Gesellschaft. Demnach hält sich der Versicherer bei Anfragen nach einem Tarifwechsel wechselwilliger Versicherungsnehmer eine Ablehnung vor, falls sich deren Gesundheitszustand verschlechtert. Mit diesem Vorgehen könnte die Central Versicherungsnehmer unzulässigerweise davon abzuhalten, ihr Recht zum PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft gemäß Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wahrzunehmen.

„Für den Versicherungsnehmer entsteht der falsche Eindruck, dass die Central das Recht habe, bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands den Tarifwechsel insgesamt abzulehnen“, erläutert Kleinlein. Der Versicherer ist jedoch gesetzlich verpflichtet, einen Tarifwechsel durchzuführen. Bei Mehrleistungen im Zieltarif kann er nur Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge verlangen, ablehnen kann er jedoch nicht.
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