Gegen alle Naturgewalten VZBV fordert Elementarschaden-Versicherungspflicht

Im Julli sorgte eine Flutkatastrophe für massive Verwüstungen in Teilen Deutschlands. Besonders betroffen waren Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Bis zu 200.000 Gebäuden wurden zerstört, allein der versicherte Schaden lag nach GDV-Schätzungen bei über 7 Milliarden Euro. Dabei standen viele Hauseigentümer ohne eine Elementarschaden-Versicherung da.
Nun zieht die Nachfrage nach Elementarschaden-Policen zwar an (DAS INVESTMENT berichtete). Sollte dies jedoch nicht ausreichen, um den Großteil der Hauseigentümer abzusichert, schlägt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine private Versicherungspflicht mit begrenzter staatlicher Deckungszusage vor.
So soll die Versicherung zwar privatrechtlich erfolgen. Bei Großschadenereignissen jedoch, die die Versicherer allein nicht stemmen können, sollte der Staat „die Rolle des Regulierers in letzter Instanz übernehmen, indem er ab einer bestimmten Schadenshöhe die darüberhinausgehenden Schäden reguliert“, schlägt VZBV vor.
Versicherungspflicht auch für Eigentumswohnungen
Die von den Verbraucherschützern vorgeschlagene Versicherungspflicht sollte alle Verbraucher einbeziehen und auch Eigentumswohnungen mit umfassen. Eine Kündigung wäre nur dann möglich, wenn man den Abschluss einer neuen Versicherung nachgewiesen hat.
In der Pflichtversicherung sollten alle Gefahren abgesichert werden: Neben Überschwemmungsschäden auf Grund von Hochwasser oder Starkregen auch andere Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Erdfall und Erdrutsch, Schneedruck, Vulkanausbruch, Sturmflut und Hitze.
>> Alle Eckpunkte zur vom VZBV vorgeschlagenen Elementarschaden-Pflichtversicherung finden Sie hier.
Der Versichererverband GDV würde unterdessen einen anderen Weg gehen, um den Versichertenanteil zu erhöhen. Der Verband schlägt eine Opt-Out-Lösung vor, bei der Wohneigentümer, die sich nicht gegen Elementarschäden absichern wollen, aktiv widersprechen müssten.