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in FinanzberatungLesedauer: 9 Minuten

10 brennende Fragen zu Fintechs Können Google, Apple & Co. mit digitalen Währungen das Bankgeschäft aufmischen?

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Karsten Wenzlaff vom Institut für Kommunikation in sozialen Medien (Ikosom)

Virtuelle Währungen, insbesondere die auf der Blockchain-Technologie basierenden Währungen,
erlauben, dass ein virtuelles Register von Eigentum in Echtzeit geführt werden kann. Die
Anwendungsfälle als Zahlungs-, Tausch- und Aufbewahrungsmittel wachsen, sind aber noch nicht so
weit, dass ein Umtausch in nationale Währungen nicht mehr notwendig ist. Die virtuellen
Währungen brauchen also zumindest im Augenblick noch Finanzinstitute, die nach nationalem Recht
Zahlungen annehmen können. Die durch den EUGH bestätigte Umsatzsteuerfreiheit beim Kauf von
Bitcoins wird dafür sorgen, dass der Umtausch von virtuellen Währungen mit nationalen Währungen
noch steigen wird.

Die Implementation des Ripple-Protokolls durch die Fidor-Bank http://www.coindesk.com/fidor-becomes-first-bank-to-use-ripple-payment-protocol/ ist sicherlich ein erster Schritt, denn dadurch ist die Nutzung von Währungen basierend auf der Blockchain-Technologie einfacher möglich. Im Crowdfunding finden diese Währungen noch relativ geringen Einfluss – der in Deutschland ansässige Anbieter Bitbond bietet Crowdlending mit Bitcoins an, der in Großbritannien ansäßi e Anbieter Crowdaura erlaubt die Emission von Wertpapieren auf der Basis von Blockchain-Technologie.

Hieran sieht man, dass der innovative Charakter von Blockchain-Technologien viel weniger im Bereich der Zahlungen als im Transfer von Gütern besteht. Durch die virtuellen Register ist es beispielsweise möglich, Immobilienregister in Echtzeit zu führen. Auch Unternehmen der Sharing Economy können mithilfe der Blockchain-Technologie materielle Vermögensgegenstände über das Internet verleihen oder vermieten.

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