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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

AfW reicht Stellungnahme bei Ministerien ein 5 Punkte, die uns an der geplanten IDD-Umsetzung stören

AfW-Vorstände Frank Rottenbacher (li.) und Norman Wirth
AfW-Vorstände Frank Rottenbacher (li.) und Norman Wirth

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung hat bei dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zum IDD-Umsetzungsgesetz eingereicht. In einer Mitteilung fasst der Verband seine Kritik wie folgt zusammen.

Der AfW kritisiert, 

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  1. dass die Ausschließlichkeitsorganisationen der Versicherer zulasten der Versicherungsmakler wettbewerbsverzerrend bevorzugt werden, indem das Provisionsabgabeverbot Ausnahmen vorsieht, welche nur durch die Ausschließlichkeitsvermittler genutzt werden können und
  2. die vorgesehene Änderung des § 6 Absatz 6 VVG eine verpflichtende Beratung und Betreuung von Maklerbeständen durch die Versicherungsunternehmen beziehungsweise deren Ausschließlichkeitsvermittler vorsieht.
  3. Dass die Ausschließlichkeitsvermittler immer noch nicht zum Ablegen der IHK-Sachkundeprüfung verpflichtet werden.
  4. Dass es ohne jegliche wissenschaftliche Begründung zu einer pauschalisierten Bevorzugung der undefinierten Vergütungsform „Honorar“ kommt, in dem a. den Versicherungsmaklern ein Provisionsgebot auferlegt wird, was dazu führt, dass zukünftig alternative Vergütungsmodelle verboten wären und zu einer vollständigen Abhängigkeit der Versicherungsmakler von der Vergütungshöhe führt, die die Versicherer festlegen
  5. Dass dem neuen Honorar-Versicherungsberater wettbewerbsverzerrende Privilegien eingeräumt werden (keine Stornohaftung, alleinige Erlaubnis Honorare zu nehmen).