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in Markt und Trends (Sachwerte)Lesedauer: 3 Minuten

Alternative Investmentfonds AIF: Ist der weiße Kapitalmarkt bereits Realität?

Mit dem neuen Kapitalanlagegesetz gibt es klare Richtlinien für Alternative Investmentfonds
Mit dem neuen Kapitalanlagegesetz gibt es klare Richtlinien für Alternative Investmentfonds | Foto: Hong Li/iStock

Moderne Sachwertinvestments heißen Alternative Investmentfonds (AIF) und unterliegen seit 2013 wie offene Investmentfonds dem Kapitalanlagesetzbuch. So müssen Manager von AIFs, so genannte AIFM, seit dem 22. Juli 2013 über eine Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verfügen, um neue AIF´s auflegen zu dürfen und unterstehen damit der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zwar sah das KAGB eine Ausnahme für kleine Anbieter mit einem Anlagevolumen von bis zu 100 Millionen Euro vor, die danach nur einer Registrierung bedurften, die Platzierung ihrer Produkte über freie Vermittler mit einer Genehmigung nach Paragraf 34f GewO ist jedoch faktisch verboten. Denn die Ausnahmeregelung nach Paragraf 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG gilt nur für von der BaFin vollständig zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Das Problem der Sachwertfonds alter Couleur war, dass das Konstrukt und die fehlende Aufsicht Raum für Missbrauch ließen. Missbrauch durch mangelhafte Kompetenz für das zugrundeliegende Asset, Missbrauch durch zu optimistische Annahmen oder einseitige Gebührenmodelle, Missbrauch durch provisionsgetriebene Vertriebe ohne Haftungsbewusstsein, von kriminellen Machenschaften ganz zu schweigen. Es gab keine echte Handhabe gegen schwarze Schafe.

Transparenz und Haftung

Das ist seit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches zum 22. Juli 2013 anders. Durch die Regulierung wird sichergestellt, dass der Anleger über die vorhandenen Risiken aufgeklärt wird. Die Kosten werden offen ausgewiesen und eine regelmäßige Bewertung der Assets sowohl beim Ankauf als auch jährlich während der Laufzeit durch unterschiedliche Bewerter beugt bösen Überraschungen vor. Die neben der KVG zu beauftragende Verwahrstelle, in der Regel eine Bank, stellt ähnlich wie bei offenen Investmentprodukten die korrekte Mittelverwendung nach strengen Investitionskriterien sicher. Sollten dennoch Vermögenswerte abhandenkommen, haftet die Verwahrstelle vollumfänglich.

Eine der größten Veränderungen ist die Trennung von Asset Management und Geldtransfer. So ist es der KVG untersagt, direkt auf die Gelder der AIF´s zuzugreifen. Für jede Geldtransaktion ist die Freigabe der Verwahrstelle mit einer entsprechenden Begründung und Dokumentation einzuholen.

Hohe Einrichtungskosten

Bereits die Kosten für die Einrichtung einer zulassungsfähigen KVG dürften eine standhafte Barriere für unseriöse Anbieter darstellen. Bis zu 750.000 Euro müssen für Gründung, Aufbau und Gestattungsverfahren bei der BaFin kalkuliert werden. Hinzu kommen laufende Kosten von bis zu 1,5 Millionen Euro jährlich für entsprechend qualifiziertes Personal, anspruchsvolle IT-Systeme für die Verwaltung, das aufsichtsrechtliche Meldewesen und das obligatorische Risikomanagement sowie eine revisionssichere Dokumentation.

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Darüber hinaus fordert das KAGB eine belastbare Kapitalausstattung der KVG. Das Eigenkapital einer externen KVG darf 125.000 Euro, das einer internen KVG 300.000 Euro zu keinem Zeitpunkt unterschreiten und muss mindestens 25 Prozent der jährlichen fixen Gemeinkosten abdecken.

 Bedingungen für Geschäftsleiter

Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen über zwei von der BaFin zugelassene Geschäftsleiter verfügen. Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und erklärte Straffreiheit sind ebenso Voraussetzung wie die fachliche Eignung. Geschäftsleiter müssen eine leitende Tätigkeit über mindesten drei Jahre und einschlägige Kompetenz in dem relevanten Anlagebereich nachweisen.

Wer sich heute für einen Fonds nach den neuen Regeln des KAGB entscheidet, kann sicher sein, dass die Möglichkeit eines Missbrauchs auf ein Minimum reduziert wurde. Natürlich bedeutet die Regulierung nicht, dass fortan nur noch sichere Renditen erzielt werden. Verluste sind nach wie vor möglich, denn bei aller Regulierung bleibt der AIF eine unternehmerische Beteiligung mit entsprechenden Risiken, aber auch Chancen.

Sicherheitsmerkmale eines Alternativen Investmentfonds (AIF)

  • Produktgestattung durch die
    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Obligatorische Risikoaufklärung des Zeichners
  • Obligatorische Kostentransparenz
  • Regelmäßige Bewertung der Assets
  • Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) unter BaFin-Aufsicht
  • KVG-Geschäftsleiter mit BaFin-Zulassung
  • KVG ohne direkten Zugriff auf Konten
  • Externe Verwahrstelle (Bank) stellt korrekte Mittelverwendung sicher (inkl. Haftung)

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