Bessere Unterstützung von Demenzkranken Pflegereform: Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Foto: BMG
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Start von zwei Modellprojekten für die Pflegereform bekannt gegeben. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will mit dem Testlauf ein neues Begutachtungsverfahren austesten. Er plant, die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade zu ersetzen. So sollen nicht mehr nur körperliche Einschränkungen zählen, wenn es darum geht, den Pflegebedarf zu ermitteln. Vielmehr soll der individuelle Unterstützungsbedarf stärker zählen – Demenzkranke und ihre Angehörigen hat das BMG bei der Reform besonders im Blick.
Unter anderem sollen die Leistungen für die Familienpflegezeit, barrierefreies Wohnen und die Entlastung von Angehörigen durch Pflegedienste bereits ab 1. Januar 2015 verbessert werden. Vollständig umgesetzt wird die Pflegereform voraussichtlich aber erst 2017. Die Testphase sieht vor, dass zuerst die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung geschult werden. Ab Sommer 2014 führen sie dann rund 4.000 Begutachtungen durch. 2.000 Gutachten werden sowohl nach den alten als auch nach den neuen Regeln erstellt, um die Praktikabilität des neuen Verfahrens zu testen.
Im Rahmen des zweiten Modellprojektes wird es weitere 2.000 Gutachten geben. Das BMG möchte hiermit klären, welchen Versorgungsaufwand die neuen Pflegegrade in stationären Pflegeeinrichtungen auslösen. Die Studie wird von der Universität Bremen durchgeführt.
Die Studien-Ergebnisse sollen Anfang 2015 vorliegen. Auf ihrer Grundlage wird dann die Gesetzesarbeit zur Pflegereform beginnen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll noch in dieser Wahlperiode eingeführt werden.
Unter anderem sollen die Leistungen für die Familienpflegezeit, barrierefreies Wohnen und die Entlastung von Angehörigen durch Pflegedienste bereits ab 1. Januar 2015 verbessert werden. Vollständig umgesetzt wird die Pflegereform voraussichtlich aber erst 2017. Die Testphase sieht vor, dass zuerst die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung geschult werden. Ab Sommer 2014 führen sie dann rund 4.000 Begutachtungen durch. 2.000 Gutachten werden sowohl nach den alten als auch nach den neuen Regeln erstellt, um die Praktikabilität des neuen Verfahrens zu testen.
Im Rahmen des zweiten Modellprojektes wird es weitere 2.000 Gutachten geben. Das BMG möchte hiermit klären, welchen Versorgungsaufwand die neuen Pflegegrade in stationären Pflegeeinrichtungen auslösen. Die Studie wird von der Universität Bremen durchgeführt.
Die Studien-Ergebnisse sollen Anfang 2015 vorliegen. Auf ihrer Grundlage wird dann die Gesetzesarbeit zur Pflegereform beginnen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll noch in dieser Wahlperiode eingeführt werden.
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