Bessere Unterstützung von Demenzkranken Pflegereform: Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen
Unter anderem sollen die Leistungen für die Familienpflegezeit, barrierefreies Wohnen und die Entlastung von Angehörigen durch Pflegedienste bereits ab 1. Januar 2015 verbessert werden. Vollständig umgesetzt wird die Pflegereform voraussichtlich aber erst 2017. Die Testphase sieht vor, dass zuerst die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung geschult werden. Ab Sommer 2014 führen sie dann rund 4.000 Begutachtungen durch. 2.000 Gutachten werden sowohl nach den alten als auch nach den neuen Regeln erstellt, um die Praktikabilität des neuen Verfahrens zu testen.
Im Rahmen des zweiten Modellprojektes wird es weitere 2.000 Gutachten geben. Das BMG möchte hiermit klären, welchen Versorgungsaufwand die neuen Pflegegrade in stationären Pflegeeinrichtungen auslösen. Die Studie wird von der Universität Bremen durchgeführt.
Die Studien-Ergebnisse sollen Anfang 2015 vorliegen. Auf ihrer Grundlage wird dann die Gesetzesarbeit zur Pflegereform beginnen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll noch in dieser Wahlperiode eingeführt werden.