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Betriebliche Altersvorsorge Diese Kritik üben Experten an der Nahles-Rente

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„Der dabei angedachte eigene Sicherungskreis ist dabei sicher notwendig, um eine Vermengung unterschiedlicher Haftungsfälle zu vermeiden“, sagt Gradehandt. „Ansonsten gäbe es einen systemischen Bruch, wenn Arbeitgeber nicht nur ihre Pensionsverpflichtungen absichern, sondern auch eine Tarifparteien-bAV, letztlich einen ,Anbieter‘ in ihre Insolvenzsicherung aufnehmen.“

Klaus Stiefermann verweist darauf, dass dem BMAS-Gutachten zufolge die Tarifpartner einer Branche entscheiden würden, ob zu Modellen mit Arbeitgeberenthaftung übergegangen wird: „Dies wäre ein Regulativ, das sicherstellt, dass die bAV nach den Bedürfnissen der jeweiligen Branche ausgestaltet werden kann.“

Kein „sechster Durchführungsweg“?

Das BMAS hat angedeutet, mit dem Sozialpartnermodell die bestehenden Durchführungswege nicht beschädigen zu wollen. Heiko Gradehandt aber glaubt, dass das Sozialpartnermodell vor allem auf kapitalmarkt- und versicherungsorientierten Lösungen beruhen wird. „Dabei ist der Pensionsfonds sehr flexibel und im Rahmen der VAG-Novelle gesetzlich stark gefördert worden, so dass er Vorteile gegenüber der Direktversicherung aufweist“, sagt der bAV-Experte.

„Andererseits geht die Versicherungswirtschaft mit ihren neuen Produkten in der Ansparphase weg von der klassischen Garantie, so dass sie beim Sozialpartnermodell auch zum Zuge kommen könnte.“ Die reine Direktzusage sieht Gradehandt im Bereich der KMU als nicht mehr relevant an. „Wenn die Dotierungsgrenzen aber stabil bleiben, werden Unterstützungskasse und Direktzusage bei der Führungskräfteversorgung auch für KMU interessant bleiben.“ Bei überbetrieblichen Pensionskassen sieht Gradehandt eher keine bedeutenden Zuwächse.

Entlastung bei der Bewertung

Unabhängig von den bAV-Reformbemühungen hat der Gesetzgeber nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzierenden Unternehmen mehr Spielraum bei der Bewertung von Altersvorsorgezusagen gegeben. Sie müssen ihre Rückstellungen nicht mehr mit einem Marktzins der vergangenen sieben Jahre abzinsen, sondern dürfen einen Durchschnitt von zehn Jahren ansetzen.