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Biometrie-Serie, Teil 2 Auf diese Klauseln können BU-Kunden verzichten

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Die Infektionsklausel ist wichtig für alle medizinischen Berufe und alle, die mit Lebensmitteln zu tun haben. Würde man zumindest meinen. Aber: „Einen echten Bedarf gibt es nicht“, sagt Michael Franke, Geschäftsführer des Analysehauses Frank und Bornberg. Im Fall eines Berufsverbots hätten die Betroffenen nämlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung. „Außerdem sind die Leistungsvoraussetzungen meist praxisfern“, so Franke.

Viele High-End-BU-Policen schließen inzwischen einen Schutz gegen Schwere Krankheiten ein. Ein klarer Luxus-Baustein, findet Pscherer: „Das überschreitet den Rahmen der BU-Versicherung und ist daher nicht so wichtig.“

Ähnlich verhält es sich bei der Leistung der BU-Police, sollte der Kunde zum Pflegefall werden. Hier fehlt oft schlicht der Praxisbezug. Denn Beispiele, bei denen der Kunde zwar pflegebedürftig ist, aber trotzdem den eigenen Beruf noch zu 50 Prozent ausüben kann, dürfte es wohl nicht so viele geben. Trotzdem hält etwa Michael Franke die Klausel für sinnvoll, „da sie zumindest eine Grundabsicherung gegen das Pflegerisiko bietet“.



Wie sieht es mit dem Thema Nachversicherungsgarantien ohne Gesundheitsprüfung aus? Ein wichtiger Baustein des BU-Vertrags, um die Leistung an den neuen Bedarf, etwa nach der Geburt eines Kindes, anzupassen. Zumindest in der Theorie. Denn erstens: „In der Regel nutzen das die wenigsten Kunden“, sagt Philip Wenzel von Freche Versicherungs-makler. Und zweitens kommt es auf die Ausgestaltung der Klausel im Detail an. Wenn eine Dynamik auf den Nachversicherungsbetrag angerechnet wird, hat der Kunde nicht mehr so viel davon.

Ähnlich ist es bei der Leistung bei Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Versicherungsnehmer krank ist und seinen Job nicht mehr oder nur unter der Gefahr, das sich die Krankheit verschlimmert, machen kann. Auch hier kommt es laut den Experten sehr auf die Ausgestaltung der Klausel an. Gut ist es, wenn der Versicherer keine BU-Prüfung bei Stellung eines Leistungsantrags verlangt, findet Wenzel. Außerdem sollte die Leistung der Höhe der BU-Rente entsprechen und unbefristet bezahlt werden, meint Pscherer. Ist das nicht der Fall, ist der Baustein quasi unbrauchbar.

Viele Versicherer werben bei ihrer BU-Police mit dem Bonus einer einmaligen Kapitalleistung im BU-Fall. Das ist hilfreich, aber nicht existenziell wichtig. Entscheidender ist hier zum Beispiel, dass die Rente im BU-Fall hoch genug gewählt ist.

Und der letzte Baustein, den wir uns hier vornehmen, ist die lebenslange Rente im BU-Fall. Versicherungsmakler Wenzel hat hierzu eine deutliche Meinung: „Käse.“ Mit einer BU-Police deckt man schließlich sein Einkommen für die Zeit seines Berufslebens ab. Danach gibt es Rente. Wenzel: „Egal, ob ich berufsunfähig bin oder nicht.“

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