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BNP Paribas Cardif bietet Familienpflegezeit-Versicherung an

Quelle: Fotolia
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Das Familienpflegezeitgesetz ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden zu verringern, um die Angehörigen zu Hause zu pflegen. So haben beispielsweise Vollzeitbeschäftigte die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit während der Pflegephase zu halbieren – und das bei einem Gehalt von 75 Prozent des bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie nach der Familienpflegezeit, die höchstens 24 Monate betragen darf, wieder voll arbeiten, erhalten jedoch weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts, bis das Zeitkonto-Guthaben wieder ausgeglichen ist.

Den Aufstockungsbetrag, den sie den Beschäftigten während der ersten Phase zahlen, erhalten Arbeitgebervom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als zinsloses Darlehen.

Um Familienpflegezeit in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitnehmer eine Familienpflegezeit-Versicherung abschließen. Der Versicherer verpflichtet sich, im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers eine Einmalleistung in der Höhe zu erbringen, in der das Wertguthaben infolge der Familienpflegezeit noch nicht ausgeglichen ist. Der Versicherungszeitraum umfasst dabei sowohl die Pflegezeit selbst als auch die Zeit der Nachpflegephase bis zum vollständigen Ausgleich des Wertguthabenkontos.

Durch den Abschluss des Gruppenversicherungsvertrages mit dem BAFzA bietet der Lebens-, Sach- und Unfallversicherer der BNP Paribas Gruppe BNP Paribas Cardif pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, die Pflichtversicherung direkt über die Behörde abzuschließen.

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