BU-Frage der Woche: Wer braucht eine Nachversicherungsgarantie?
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Wer benötigt eigentlich eine Nachversicherungsgarantie?
Auf welche Klauseln und Optionen sollten gerade junge Berufseinsteiger besonders achten? Sind am Anfang eher der günstige Preis und die Absicherungshöhe entscheidend, kommen dann sehr schnell die künftigen Optionen ins Spiel. Eine davon ist die Nachversicherungsgarantie.
Sollten sich die Lebensumstände ändern, etwa durch eine Heirat, Geburt eines oder mehrerer Kinder, den Kauf von Wohneigentum oder auch nur durch höheres Einkommen, reichen die bisher versicherten monatlichen BU-Renten nicht mehr aus.
Zusätzlich besteht auch bei jungen Menschen permanent die Gefahr, dass durch Allergien oder gelegentliche Rückenschmerzen die künftige Versicherbarkeit eingeschränkt wird. Diese Veränderungen können jedoch ohne erneute Gesundheitsprüfung „nachversichert“ werden – wenn der BU-Vertrag eine entsprechende Klausel hat.
Ist die Wichtigkeit einer Nachversicherungsgarantie erst einmal erkannt, stellt sich schnell die Frage, ob es bei der Vielschichtigkeit der Berufsunfähigkeitstarife Unterschiede im Markt gibt. Ich möchte an dieser Stelle nur betonen, dass eine Garantie oft an Bedingungen geknüpft ist, die nicht jeder junge Mensch erfüllt, wie etwa den Erwerb einer Immobilie oder die Gründung einer Familie.
Selbst wenn diese Ereignisse eintreten, gibt es zeitliche Fristen, die in der Praxis die Ausübung der Option durch den jungen Versicherten erschweren. So denkt nicht jeder bei der Geburt eines Kindes sofort daran, seinen Versicherer zu informieren. Dann kann es schon einmal eng werden, wenn die Frist für die auf 3 bis 6 Monate beschränkt ist.
Auf welche Punkte es sonst noch ankommt und welche Versicherer sehr individuelle und kundenfreundliche Nachversicherungsgarantien anbieten, erfahren Sie im kostenlosen Webinar mit Holger Timmermann am 7. September 2010 von 9.30 bis 10.15h. Wenn Sie sich anmelden möchten, schreiben Sie eine Mail mit Ihren Kontaktdaten an [email protected].
Holger Timmermann hat mit dem gesellschaftsunabhängigen HT-Maklerservice bereits vor mehr als 10 Jahren begonnen, Versicherungen beim Produktmanagement in den Bereichen BU und der privaten Altersversorgung zu beraten. In seine BU-Analysesoftware fließen die Antworten von 38 BU-Versicherern zu 60 Berater- und Endkunden-relevanten BU-Fragen. Die so erhaltenen Ergebnisse münden in BU-Empfehlungen in 23 Kategorien beziehungsweise Zielgruppen.
Auf welche Klauseln und Optionen sollten gerade junge Berufseinsteiger besonders achten? Sind am Anfang eher der günstige Preis und die Absicherungshöhe entscheidend, kommen dann sehr schnell die künftigen Optionen ins Spiel. Eine davon ist die Nachversicherungsgarantie.
Sollten sich die Lebensumstände ändern, etwa durch eine Heirat, Geburt eines oder mehrerer Kinder, den Kauf von Wohneigentum oder auch nur durch höheres Einkommen, reichen die bisher versicherten monatlichen BU-Renten nicht mehr aus.
Zusätzlich besteht auch bei jungen Menschen permanent die Gefahr, dass durch Allergien oder gelegentliche Rückenschmerzen die künftige Versicherbarkeit eingeschränkt wird. Diese Veränderungen können jedoch ohne erneute Gesundheitsprüfung „nachversichert“ werden – wenn der BU-Vertrag eine entsprechende Klausel hat.
Ist die Wichtigkeit einer Nachversicherungsgarantie erst einmal erkannt, stellt sich schnell die Frage, ob es bei der Vielschichtigkeit der Berufsunfähigkeitstarife Unterschiede im Markt gibt. Ich möchte an dieser Stelle nur betonen, dass eine Garantie oft an Bedingungen geknüpft ist, die nicht jeder junge Mensch erfüllt, wie etwa den Erwerb einer Immobilie oder die Gründung einer Familie.
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