Der Fall Heino: Versicherung muss nicht zahlen
Heino hatte vor seiner Tournee im Jahr 2007 bei der Gothaer eine Tournee-Ausfallversicherung abgeschlossen. Tatsächlich musste der 70-Jährige vor Tourstart alle Auftritte absagen, weil er wegen eines Tinnitus und einer Verengung der Herzkranzgefäße mehrere Wochen im Krankenhaus behandelt werden musste.
Der Konzerveranstalter Kult-Musik verlangte daraufhin von der Gothaer die Zahlung des entstandenen Schadens von 3,5 Millionen Euro. Der Kölner Versicherer weigerte sich: Heino habe in seiner Gesundheitserklärung vor Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht und Vorerkrankungen verschwiegen.
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Das Landgericht Köln hat sich mit seinem heutigen Urteil auf die Seite der Versicherung geschlagen (Aktenzeichen: LG Köln, 20 O 189/08). Es zeigte sich davon überzeugt, dass Heino bereits seit vielen Jahren an Tinnitus leide und das gegenüber der Gothaer verschwiegen habe. Das gleiche gelte für die Einnahme eines verschreibungspflichtigen Medikaments. Die Versicherung habe deshalb den Vertrag zu recht wegen arglistiger Täuschung angefochten.
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