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„Die wahre Krise kommt erst noch“ Weik und Friedrich: 5 Sachwerte gegen den Crash

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Was sind Sachwerte?

Das Handelsgesetzbuch verwendet an knapp 200 Stellen den Begriff des Vermögensgegenstandes. Definiert wird er ulkiger Weise nirgendwo. Nach herkömmlicher Rechtsauffassung jedoch sind Vermögensgegenstände 

  1. materielle Güter, also bewegliche und unbewegliche Sachen;
  2. immaterielle Güter, hier vor allem Schuldforderungen aller Art und Rechtsgüter wie etwa Patente, Lizenzen, Warenzeichen oder Urheberrechte.

Entscheidend ist: Vermögensgegenstände müssen selbstständig, das heißt einzeln und unabhängig voneinander bewertbar und einzeln veräußerbar sein. Am besten geht beides bei Sachen.

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Für deren wirtschaftliche Bewertung gibt es nämlich Gesetze und Verordnungen wie das Bewertungsgesetz (BewG) oder die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Es gibt das Bilanzrecht. Unterschiedlichste Bilanzierungsregeln. Oder es gibt Gutachter, Sachverständige und Zertifikate. Kurz gesagt: Sachwerte sind in der Regel recht objektiv ermittelbare Werte.

Sachen können gemäß § 90 BGB „nur körperliche Gegenstände“ sein. Also entweder eine Immobilie, das heißt eine unbewegliche Sache (ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht) oder eine bewegliche Sache. Letzteres wiederum kann alles sein: von der kompletten Fabrik über eine Maschine, ein Fahrzeug oder ein Schmuckstück – bis hin zu Kartoffeln.

Simpel gesagt: Wenn Sie es nicht anfassen – oder wenigstens ansehen – können, ist es keine Sache.

Nach unserem Verständnis ist es dann – wohlgemerkt: im Sinne einer Geldanlage – auch nichts wert. 

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