Honoraranlageberatungsgesetz Warum sich individuelle Konzepte erst ab 100.000 Euro rechnen
Davor Horvat
„Zu allgemein“, so kommentierte DAS-INVESTMENT.com-Leser Guido Kirner den Beitrag von Davor Horvat. Wieso lohnt sich erst die Honorarberatung ab einer Anlagesumme von 100.000 Euro? Wie hoch ist das Honorar?, fragte der Leser. Nun liefert Horvat konkrete Antworten.
Jeder Dienstleister lässt sich bezahlen. Sofern die Dienstleistung dem Kunden einen Mehrwert bringt, ist dies allgemein akzeptiert. Ganz gleich, ob es sich um einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Immobilienmakler oder Finanzdienstleister handelt.
Übliche Bezahlweisen sind Provisionen oder feste Honorare. Während Provisionen in der Finanzdienstleistung – weil vom Produktgeber bezahlt - aus Verbrauchersicht mächtig ins Gerede gekommen sind, finanzieren sich beratende Berufe wie die eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes schon immer über ein Honorar, das mit dem Mandanten im Vorfeld vereinbart wird. Dem Honorar steht eine Dienstleistung oder ein Wissenstransfer gegenüber. Für die Erstellung eines Jahresabschlusses nimmt ein Steuerberater dem Mandanten viel Arbeit ab. Muss ein Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet werden, so bezahlt der Mandant für das Wissen des Rechtsanwaltes und den Mehrwert in der Zukunft.
Auch die unabhängige Finanzberatung sollte als das vergütet sein, was sie ist: Als Beratung. Mit einem Honorar. Dies ist der Grund für den Gesetzgeber, die Honorarberatung immer weiter zu stärken. Will ein Finanzvermittler dieses positive Umfeld für sich nutzen und auf Honorarberatung umsteigen, muss er sich über die Struktur seiner Honorare im Klaren sein. Dies ist die Basis für ein betriebswirtschaftlich erfolgreiches Arbeiten. Dabei lohnt ein Seitenblick auf die bekannten Modelle anderer beratender Berufe.
Der Honoraranlageberater kann ebenfalls diverse Dienstleistungen anbieten. Sein Honorar erhält er für den Wissenstransfer und den damit verbundenen Mehrwert. Anhand eines Anlegers, der zum Beispiel 100.000 Euro langfristig anlegen möchte, könnte die Honorierung wie folgt aussehen.
Vergütung des Wissens
Der Berater analysiert die Situation des Kunden, sichtet und prüft bestehende Anlagen, zeigt dem Anleger, auf welche Faktoren es beim Investieren ankommt und wie beispielsweise Kapitalmärkte funktionieren. Er hilft dem Anleger bei der Findung seines Risikoprofils und hilft Ihm dabei, die dafür passende Strategie aufzubauen. Er bewahrt den Anleger vor teuren und riskanten Produkten. Für diesen Wissenstransfer und den Zeitaufwand zahlt der Kunde ein Stundensatzhonorar, welches im Vorfeld in einem kostenfreien Erstgespräch vereinbart wurde. Angenommen, die gesamte Beratungszeit beträgt in diesem Beispiel vier Stunden, dann entsteht bei einem Stundensatz von 150 Euro plus Steuern ein Nettohonorar von 600 Euro. Diese Vorgehensweise praktizieren so auch Steuerberater und Rechtsanwälte und kann der Honoraranlageberater ebenso vertreten.
Vergütung der Tätigkeit
Für die Ausarbeitung eines Anlagekonzeptes und die Auswahl der passenden Produktlösungen vereinbart der Berater ein Pauschalhonorar. Er zeigt dem Kunden klar auf, welche Leistung dahinter steckt und wie lange er dafür benötigt. Das Pauschalhonorar ist transparent und der Kunde weiß genau, was auf Ihn zukommt. Für die Ausarbeitung eines Anlagekonzeptes können schnell 6 – 8 Stunden Zeitaufwand entstehen und somit könnte ein Pauschalhonorar mit 900 bis 1.200 Euro entstehen. Die Parallelen zu den beratenden Berufen der Steuer- und Rechtsberater sind offenkundig.
Vergütung der Geschäftsbesorgung
Will der Anleger die Umsetzung des Konzeptes über den Berater abwickeln lassen, dann kommt das Geschäftsbesorgungshonorar zum Tragen. Dabei besorgt der Berater dem Kunden die passenden Produkte. Er richtet dem Kunden das Depot ein und kauft beispielsweise die ausgewählten ETFs/Indexfonds nach der vorher festgelegten Allokation. Der Kunde bekommt über den Berater den Zugang zu einem hocheffizienten und exakt auf ihn abgestimmtes Depot. Das einmalige Geschäftsbesorgungshonorar wird prozentual in Höhe der Anlagesumme abgerechnet. Da es hier noch keine Gebührenordnung wie bei Steuer- und Rechtsberatern gibt, muss der Berater ein für beide Seiten faires Honorar aushandeln. Die Geschäftsbesorgung kann circa ein bis drei Prozent der Anlagesumme betragen.
In unserem Beispiel würde also ein Geschäftsbesorgungshonorar von 1.000 - 3.000 Euro anfallen. Steuerberater und Rechtsanwälte arbeiten hier ähnlich, etwa wenn es um die Erarbeitung eines Vertrages geht. Sie rechnen hier beispielsweise nach dem sogenannten Gegenstandwert ab.
Vergütung einer langfristigen Betreuung
Leistungsorientierte Menschen, die selber ein erfolgreiches Geschäftsmodell betreiben, wünschen sich auf Dauer oft einen Ansprechpartner, der das Vermögen betreut. Diese Menschen haben in der Regel auch einen Steuerberater, der sich um die laufenden steuerlichen Dinge kümmert und dafür ein laufendes Honorar in Rechnung stellt. Dies ist die so genannte Servicefee. Sie liegt im Durchschnitt bei einem Prozent pro Jahr, bezogen auf das betreute Vermögen, zuzüglich der Steuern. Je höher das zu betreuende Vermögen ist, umso geringer fällt dieser Prozentsatz aus. Bei 100.000 Euro zu betreuendem Vermögen, kommen also netto jährlich 1.000 Euro als Servicefee zur Geltung. Dieser Betrag steigt beziehungsweise sinkt absolut bei positiver oder negativer Wertentwicklung, beinhaltet also eine Erfolgskomponente. Als Gegenleistung erhält der Kunde regelmäßige Informationen über sein Vermögen, man bespricht sich bei Bedarf, um die aktuelle Risikostruktur nachzujustieren und das Depot eventuell anzupassen.
Der Berater hat somit die Aufgabe seinen Kunden zum vorher definierten Ziel zu führen und ihn vor falschen Handlungen in schwierigeren Marktphasen zu bewahren. Rechtsanwälte und Steuerberater oder Unternehmensberater bieten ebenfalls eine dauerhafte Betreuung an. Bei Unternehmen ist dies sogar üblich, bei Privatpersonen lassen sich solche Mandate nur bei Vermögenden finden.
Viele Parallelen finden sich sich also zu den beratenden Berufen und können so auch vom Honoraranlageberater repliziert werden. Allerdings rechnet sich die Honoraranlageberatung für den Berater erst ab einer bestimmten Größenordnung. Bei unserer im Beispiel genannten Anlagesumme von 100.000 Euro würde ein Honoraranlageberater einmalig zwischen 2.500 bis 4.800 Euro an Honorar generieren. Für die laufende Betreuung kommen im optimalen Falle jährlich rund 1.000 Euro dazu.
Bei einer Anlagesumme von beispielsweise 50.000 Euro hingegen fiele der Arbeitsaufwand ähnlich hoch aus, ein Honorar von überschlägig 5.000 Euro ließe sich dann aber gegenüber dem potentiellen Kunden nicht mehr vertreten. Ein um die Hälfte reduziertes Honorar indes stünde in keinem angemessenen Verhältnis mehr zur erbrachten Leistung.
Um kleinere Vermögen in einem vernünftigen Betreuungskonzept darstellen zu können, wäre ein Baukastenprinzip zu entwickeln, mit dem sich eine größere Anzahl von Mandanten bedienen ließe. Dies würde den eigenen Zeitaufwand reduzieren, ginge aber zu Lasten individueller Lösungsansprüche.
Jeder Dienstleister lässt sich bezahlen. Sofern die Dienstleistung dem Kunden einen Mehrwert bringt, ist dies allgemein akzeptiert. Ganz gleich, ob es sich um einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Immobilienmakler oder Finanzdienstleister handelt.
Übliche Bezahlweisen sind Provisionen oder feste Honorare. Während Provisionen in der Finanzdienstleistung – weil vom Produktgeber bezahlt - aus Verbrauchersicht mächtig ins Gerede gekommen sind, finanzieren sich beratende Berufe wie die eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes schon immer über ein Honorar, das mit dem Mandanten im Vorfeld vereinbart wird. Dem Honorar steht eine Dienstleistung oder ein Wissenstransfer gegenüber. Für die Erstellung eines Jahresabschlusses nimmt ein Steuerberater dem Mandanten viel Arbeit ab. Muss ein Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet werden, so bezahlt der Mandant für das Wissen des Rechtsanwaltes und den Mehrwert in der Zukunft.
Auch die unabhängige Finanzberatung sollte als das vergütet sein, was sie ist: Als Beratung. Mit einem Honorar. Dies ist der Grund für den Gesetzgeber, die Honorarberatung immer weiter zu stärken. Will ein Finanzvermittler dieses positive Umfeld für sich nutzen und auf Honorarberatung umsteigen, muss er sich über die Struktur seiner Honorare im Klaren sein. Dies ist die Basis für ein betriebswirtschaftlich erfolgreiches Arbeiten. Dabei lohnt ein Seitenblick auf die bekannten Modelle anderer beratender Berufe.
Der Honoraranlageberater kann ebenfalls diverse Dienstleistungen anbieten. Sein Honorar erhält er für den Wissenstransfer und den damit verbundenen Mehrwert. Anhand eines Anlegers, der zum Beispiel 100.000 Euro langfristig anlegen möchte, könnte die Honorierung wie folgt aussehen.
Vergütung des Wissens
Der Berater analysiert die Situation des Kunden, sichtet und prüft bestehende Anlagen, zeigt dem Anleger, auf welche Faktoren es beim Investieren ankommt und wie beispielsweise Kapitalmärkte funktionieren. Er hilft dem Anleger bei der Findung seines Risikoprofils und hilft Ihm dabei, die dafür passende Strategie aufzubauen. Er bewahrt den Anleger vor teuren und riskanten Produkten. Für diesen Wissenstransfer und den Zeitaufwand zahlt der Kunde ein Stundensatzhonorar, welches im Vorfeld in einem kostenfreien Erstgespräch vereinbart wurde. Angenommen, die gesamte Beratungszeit beträgt in diesem Beispiel vier Stunden, dann entsteht bei einem Stundensatz von 150 Euro plus Steuern ein Nettohonorar von 600 Euro. Diese Vorgehensweise praktizieren so auch Steuerberater und Rechtsanwälte und kann der Honoraranlageberater ebenso vertreten.
Vergütung der Tätigkeit
Für die Ausarbeitung eines Anlagekonzeptes und die Auswahl der passenden Produktlösungen vereinbart der Berater ein Pauschalhonorar. Er zeigt dem Kunden klar auf, welche Leistung dahinter steckt und wie lange er dafür benötigt. Das Pauschalhonorar ist transparent und der Kunde weiß genau, was auf Ihn zukommt. Für die Ausarbeitung eines Anlagekonzeptes können schnell 6 – 8 Stunden Zeitaufwand entstehen und somit könnte ein Pauschalhonorar mit 900 bis 1.200 Euro entstehen. Die Parallelen zu den beratenden Berufen der Steuer- und Rechtsberater sind offenkundig.
Vergütung der Geschäftsbesorgung
Will der Anleger die Umsetzung des Konzeptes über den Berater abwickeln lassen, dann kommt das Geschäftsbesorgungshonorar zum Tragen. Dabei besorgt der Berater dem Kunden die passenden Produkte. Er richtet dem Kunden das Depot ein und kauft beispielsweise die ausgewählten ETFs/Indexfonds nach der vorher festgelegten Allokation. Der Kunde bekommt über den Berater den Zugang zu einem hocheffizienten und exakt auf ihn abgestimmtes Depot. Das einmalige Geschäftsbesorgungshonorar wird prozentual in Höhe der Anlagesumme abgerechnet. Da es hier noch keine Gebührenordnung wie bei Steuer- und Rechtsberatern gibt, muss der Berater ein für beide Seiten faires Honorar aushandeln. Die Geschäftsbesorgung kann circa ein bis drei Prozent der Anlagesumme betragen.
In unserem Beispiel würde also ein Geschäftsbesorgungshonorar von 1.000 - 3.000 Euro anfallen. Steuerberater und Rechtsanwälte arbeiten hier ähnlich, etwa wenn es um die Erarbeitung eines Vertrages geht. Sie rechnen hier beispielsweise nach dem sogenannten Gegenstandwert ab.
Vergütung einer langfristigen Betreuung
Leistungsorientierte Menschen, die selber ein erfolgreiches Geschäftsmodell betreiben, wünschen sich auf Dauer oft einen Ansprechpartner, der das Vermögen betreut. Diese Menschen haben in der Regel auch einen Steuerberater, der sich um die laufenden steuerlichen Dinge kümmert und dafür ein laufendes Honorar in Rechnung stellt. Dies ist die so genannte Servicefee. Sie liegt im Durchschnitt bei einem Prozent pro Jahr, bezogen auf das betreute Vermögen, zuzüglich der Steuern. Je höher das zu betreuende Vermögen ist, umso geringer fällt dieser Prozentsatz aus. Bei 100.000 Euro zu betreuendem Vermögen, kommen also netto jährlich 1.000 Euro als Servicefee zur Geltung. Dieser Betrag steigt beziehungsweise sinkt absolut bei positiver oder negativer Wertentwicklung, beinhaltet also eine Erfolgskomponente. Als Gegenleistung erhält der Kunde regelmäßige Informationen über sein Vermögen, man bespricht sich bei Bedarf, um die aktuelle Risikostruktur nachzujustieren und das Depot eventuell anzupassen.
Der Berater hat somit die Aufgabe seinen Kunden zum vorher definierten Ziel zu führen und ihn vor falschen Handlungen in schwierigeren Marktphasen zu bewahren. Rechtsanwälte und Steuerberater oder Unternehmensberater bieten ebenfalls eine dauerhafte Betreuung an. Bei Unternehmen ist dies sogar üblich, bei Privatpersonen lassen sich solche Mandate nur bei Vermögenden finden.
Viele Parallelen finden sich sich also zu den beratenden Berufen und können so auch vom Honoraranlageberater repliziert werden. Allerdings rechnet sich die Honoraranlageberatung für den Berater erst ab einer bestimmten Größenordnung. Bei unserer im Beispiel genannten Anlagesumme von 100.000 Euro würde ein Honoraranlageberater einmalig zwischen 2.500 bis 4.800 Euro an Honorar generieren. Für die laufende Betreuung kommen im optimalen Falle jährlich rund 1.000 Euro dazu.
Bei einer Anlagesumme von beispielsweise 50.000 Euro hingegen fiele der Arbeitsaufwand ähnlich hoch aus, ein Honorar von überschlägig 5.000 Euro ließe sich dann aber gegenüber dem potentiellen Kunden nicht mehr vertreten. Ein um die Hälfte reduziertes Honorar indes stünde in keinem angemessenen Verhältnis mehr zur erbrachten Leistung.
Um kleinere Vermögen in einem vernünftigen Betreuungskonzept darstellen zu können, wäre ein Baukastenprinzip zu entwickeln, mit dem sich eine größere Anzahl von Mandanten bedienen ließe. Dies würde den eigenen Zeitaufwand reduzieren, ginge aber zu Lasten individueller Lösungsansprüche.
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