Definition der Anlageberatung
Die Anlageberatung ist seit Umsetzung der Mifid genehmigungspflichtig im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). Paragraf 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a KWG definiert Anlageberatung als die:
Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter,
die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen,
sofern die Empfehlungen auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt werden und
nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.