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in Recht & SteuernLesedauer: 4 Minuten

KPMG-Experte OECD-Informationsaustausch und der gläserne Kunde

Andreas Patzner
Andreas Patzner
Am 15.7.2014 hat der Rat der OECD einen Standard für den internationalen Konteninformationsaustausch, kurz CRS (Common Reporting Standard), genehmigt, der am 21.7.2014 veröffentlicht wurde:

Lange zuvor hatte die USA mit dem „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) einseitig standardisierte Meldepflichten für Banken eingeführt, die nicht in den USA ansässig sind, aber US-Steuerpflichtige als Bankkunden haben könnten. Im April 2013 hatten die G 20 sich in der Folge für einen automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten ausgesprochen. Am 22.5.2013 hatte der Europäische Rat beschlossen, den automatischen Informationsaustausch auf EU-Ebene voranzutreiben.

Mit dem globalen Standard zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (CRS) soll nun ein einheitlicher Standard zwischen den Teilnehmerstaaten eingeführt werden. Interessanterweise stimmen die USA dem Vorhaben zwar grundsätzlich zu, wollen sich jedoch nicht als frühzeitiger Anwenderstaat (Early Adopter) beteiligen. Somit sollen Nicht-US-Banken Steuerdaten möglicher US-Steuerpflichtiger zwar aufgrund von FATCA seit 2013 an die US-Finanzbehörden liefern, US-Banken sollen dagegen zunächst noch keine Informationen über potenzielle Nicht-US-Steuersünder an die ausländischen Finanzbehörden liefern.

Die Teilnehmerstaaten sollen den Standard als gemeinsamen Meldestandard in innerstaatliches Recht umsetzen. Da es um persönliche Daten von Bankkunden geht, werden hierbei datenschutzrechtliche Gesichtspunkte und das in den potenziellen Teilnehmerstaaten unterschiedlich stark ausgeprägte Bank-geheimnis ein besonderes Gewicht haben.

Im Juli 2014 haben 65 Staaten grundsätzliches Interesse bekundet, CRS einzuführen, davon wollen 40 – darunter Deutschland - den Datenaustausch bereits 2017 aufnehmen (sog. Early Adopters). Zu den Early Adopters gehören nach derzeitigem Stand praktisch alle EU-Staaten und ausgewählte Nicht-EU-Staaten wie beispielsweise Liechtenstein, Indien, die Kaimaninseln, die Britischen Jungferninseln und die Bermudas.

Sollte Deutschland CRS trotz bestehender datenschutzrechtlicher Bedenken implementieren, müssten deutsche Finanzinstitute für in CRS-Teilnehmerstaaten ansässige Steuerausländer jährlich Erträge an deren Heimatfinanzbehörden melden. Im Gegenzug würden sodann Kontoinformationen deutscher Anleger bei ausländischen Finanzinstituten in CRS-Teilnehmerstaaten automatisch den deutschen Finanzbehörden mitgeteilt. Insbesondere könnten Meldungen bereits ab September 2017 für Kapitalerträge ab dem 1.1.2016 an die deutschen Finanzbehörden erfolgen. Ein Ankauf sog. Steuer-CDs durch die deutsche Finanzverwaltung wäre für Konten in Meldestaaten damit entbehrlich.

CRS sieht dabei Folgendes vor:

Zunächst sind von den meldenden Finanzinstituten meldepflichtige Kunden und meldepflichtige Informationen zu ermitteln. Als meldepflichtige Kunden werden dabei insbesondere die Personen angesehen, die nicht im Staat des Finanzinstituts, sondern in einem anderen meldepflichtigen Staat (CRS-Teilnehmerstaat) ansässig sind oder bei denen es entsprechende Indizien gibt.