"Mit zusätzlichen Kosten verbunden" Verbände über Abschaffung des Beratungsprotokolls
Die Bundesregierung will das Beratungsprotokoll abschaffen und durch Geeignetheitsprüfung ersetzen. Das geht aus dem Referentenentwurf zum Finanzmarktnovellierungsgesetz hervor, den das Finanzministerium in Abstimmung mit der schwarz-roten Regierungskoalition vorgelegt hat. Eigentlich sollte das ganz im Sinne der Bankenverbände sein, die die Beratungsprotokolle in der Vergangenheit heftig kritisierten. Doch die Begeisterung der Verbandsvertreter hält sich in Grenzen.
Grund ist die Geeignetheitsprüfung und -erklärung, die anstelle des Beratungsprotokolls tritt. „So bekommt das Kind lediglich einen anderen Namen", moniert die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), eine Vereinigung mehrerer Bankenverbände, gegenüber der Börsen-Zeitung. „Erleichterungen sind nicht zu erkennen“.
Bankenverband: Gleicher Aufwand, zusätzliche Kosten
Was damit gemeint ist, erläutern die einzelnen DK-Mitglieder. „Der Aufwand für die Kreditinstitute ist in etwa gleich, aber die Einführung der Telefonaufzeichnung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden“, sagt Herbert Jütten, Mitglied der Geschäftsführung des Bankenverbandes BdB, zur Börsen-Zeitung.
Henning Bergmann, Kapitalmarktexperte im Sparkassenverband DSGV hätte sich gewünscht, „dass Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt worden wären". Damit spielt er auf den DK-Vorschlag an, in bestimmten Fällen auf eine Protokollierung zu verzichten - ähnlich, wie dies auch im Versicherungsbereich geregelt ist.