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Opting-out-Modell, Steuergeschenke, Zuschüsse à la Riester So will die CDU/CSU Betriebsrenten stärken

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6. Zuschuss für die bAV à la Riester-Förderung
Gerade bei Geringverdienern läuft der Paragraf 3 Nummer 63 EStG ins Leere. Auch die Doppelverbeitragung bei einem betrieblichen Riester-Vertrag ist ein großer Nachteil. Die hohen Zuschüsse der Riester-Rente sollen nach den Willen der CDU auf die bAV übertragen werden.

7. Verbesserung der steuerfreien Entgeltumwandlung
Der steuerfreie Rahmen der Entgeltumwandlung soll auf 6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) erhöht werden.

8. Pensionsrückstellungen realitätsgerecht steuerlich erfassen

Der steuerliche Rechnungszinssatz soll auf 5 Prozent angepasst werden.

9. Sozialversicherungsbeitragsfreie Umwandlung von Wertguthaben in bAV erleichtern
Eine Übertragung von Wertguthaben aus Zeitwertkonten soll wieder sozialversicherungsfrei werden. Somit soll die Änderung durch Flexi II rückgängig gemacht werden.

10. Neue Anrechnungsregelungen bei der Grundsicherung
Es wurde erkannt, dass die Anrechnung der bAV bei der Grundsicherung ein Hemmnis darstellt, was abgemildert werden soll.

11. Subsidiärhaftung des Arbeitgebers
Die bestehenden Regelungen sollen beibehalten werden.

Anders als das Bundessozialministerium setzt die CDU/CSU also nicht nur auf die Tarifvertragsparteien. Es sind einige gute Ansätze (Angebotsobligatorium; Aktivierung zusätzlicher Potenziale; neue Anrechnungsregelungen bei der Grundsicherung) zu erkennen.

Einige Punkte erweisen sich als zu kompliziert (Doppelverbeitragung; Zuschuss für bAV à la Riester-Förderung) beziehungsweise greifen nicht weit genug (Verbesserung der steuerfreien Entgeltumwandlung; Pensionsrückstellungen realitätsgerecht steuerlich erfassen).

Eine Erleichterung der Umwandlung von Wertguthaben in die bAV führt beispielsweise auch nicht zu einer höheren Verbreitung. Beide Systeme findet man häufig nur in Großbetrieben. Es bleibt also weiterhin spannend.

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