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Renten-Reform: Nach Scheidung halbe-halbe

Nach einer Scheidung sollen Rentenansprüche der Ehepartner in Zukunft nicht mehr verrechnet, sondern geteilt werden. Das hat das Bundeskabinett mit der Reform des Versorgungsausgleichs gestern beschlossen. Bisher wurde der Anspruch des ausgleichberechtigten Ehepartners, also desjenigen, der etwa wegen der Kindererziehung darauf verzichtet hat arbeiten zu gehen, auf Basis von Prognosen verrechnet und über die gesetzliche Rentenversicherung ausgeglichen. Dabei seien bisher oft Fehler passiert, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Das neue System sieht vor, dass die ausgleichsberechtigte Person (in der Regel handelt es sich dabei um die Ehefrau) künftig einen eigenen Anspruch etwa auf eine Riester-Rente, eine Lebensversicherung oder eine Betriebsrente bei dem jeweiligen Versorgungsträger erhält.

Ein Beispiel zu dieser sogenannten „internen Teilung“: Der Ehemann hat einen Anspruch auf eine Betriebsrente in Höhe von 30.000 Euro erworben. Bei einer Scheidung soll die Ehefrau in Zukunft einen eigenen Anspruch auf 15.000 Euro Betriebsrente bei dem gleichen Versorgungsträger erhalten. Der Anteil des Ehemanns wird entsprechend gekürzt.

Bei der ebenfalls neuen „externen Teilung“, die nur in Ausnahmefällen zulässig ist, funktioniert das anders. Der Anspruch auf 15.000 Euro Betriebsrente der Ehefrau wird „zweckgebunden abgefunden“. Soll heißen: Mit Zustimmung der Ehefrau wird das Geld in einen bestehenden Versorgungsvertrag umgeschichtet. Hat die Frau also beispielsweise einen Riester-Vertrag bei einem anderen Anbieter, wird dieser mit den 15.000 Euro aufgestockt.

Mit dem Entwurf müssen sich noch Bundesrat und Bundestag befassen. Die Reform soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

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