Streitfrage Kann sich die Beweislast bei einer PKV-Vermittlung umkehren?
Der Fall landete vor Gericht, mit obigem Ausgang. Das Urteil wirkt sich für den Kläger vor allem bei Beginn seiner Rente aus, weil der Beitrag nun einkommensabhängig berechnet werden muss und sich deutlich verringert. Von Bedeutung ist das Urteil, weil die Beweislast für die Verletzung der Beratungspflichten zwar grundsätzlich derjenige trägt, der sich auf eine solche Beratungspflichtverletzung beruft – in diesem Fall der Kläger. Bei nicht ordnungsgemäßer Dokumentation kann sich die Beweislast aber umkehren. Versicherer und deren Vertreter müssen dann beweisen, dass sie ordentlich beraten haben. Im vorliegenden Fall war das „nicht einmal im Ansatz“ der Fall, so die Richter. Zudem zeigt das Urteil die Risiken, denen sich private Versicherungsgesellschaften aussetzen, wenn sie sich für den Vertrieb ihrer Versicherungsprodukte großer, eher ungeschulter Organisationsformen als gebundene Vertreter bedienen. Das sind oftmals mangelhafte Strukturen, bis hin zur nicht vorhandenen Qualifikation. Fehler im Kundengespräch muss sich dann die private Versicherungsgesellschaft zurechnen lassen.
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