Tipps vom Anwalt So können Makler Haftungsfallen bei der BU-Beratung vermeiden
Tipp Nummer 5: Vorsicht bei Vergleichszahlungen
Vergleichszahlungen und Befristungen können vorteilhaft sein, weil der Kunde schnell und unbürokratisch an Geld kommt. Hätte der Versicherer aber zum Beispiel seine Leistungsverpflichtung anerkennen müssen, weil der Kunde bereits seit sechs Monaten außerstande war zu arbeiten, sind diese unwirksam, schreibt Wirth.
Das werde manchmal schlicht übersehen. Wirth: „Berät ein Versicherungsvermittler einen Kunden in einer solchen Situation und verfolgt dieser deswegen seine Leistungsansprüche nicht weiter, kann dies für den Vermittler zu einem Haftungsfall führen.“