„Offizieller Tarifrechner“ Verbraucherschützer mahnen Check24 wegen PKV-Tarifrechner ab

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Vergleichsportal Check24 abgemahnt. Der Grund: Check24 bezeichnete auf seiner Website einen Tarifrechner für den Vergleich privater Krankenversicherungen als „offiziellen Tarifrechner“.
Damit erweckte er den Eindruck, der Vergleich sei objektiv und ermögliche einen vollständigen Marktüberblick, argumentierten die Verbraucherschützer. Dies sei jedoch irreführend, da das Tool nur die Anbieter liste, die Check24 Provisionen zahlen würden. „Mit der Bezeichnung „offiziell“ wurde jedoch der Eindruck erweckt, der Rechner enthalte alle am Markt aktiven Versicherer und Versicherungstarife“, so die Verbraucherzentrale.
Nach der Abmahnung wegen Irreführung gab Check24 laut Verbraucherzentrale eine Unterlassungserklärung ab. Damit verpflichtete sich das Vergleichsportal, diese Formulierung nicht mehr zu verwenden.
Check24 sieht keine Irreführung
Check24 bestätigt auf Anfrage mehrerer Medien, die Formulierung angepasst und auf weitere rechtliche Schritte verzichtet zu haben. Allerdings streitet das Vergleichsportal eine Irreführung der Verbraucher ab. Die Bezeichnung „offizieller Tarifrechner“ sei wettbewerbsrechtlich unbedenklich, da damit der offizielle Tarifrechner aus dem Hause Check24 gemeint sei, so eine Check24-Sprecherin.