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Verbraucherzentrale Hessen Vielen Finanzvermittlern fehlt Zulassung für Graumarktprodukte

Schwarze Schafe gibt es immer: Vielen Finanzvermittlern fehlen die Zulassungen für die Art von Produkten, die sie anbieten. Foto: Waldili / <a href="http://www.pixelio.de" target="_blank" data-htmlarea-external="1">pixelio.de</a>
Schwarze Schafe gibt es immer: Vielen Finanzvermittlern fehlen die Zulassungen für die Art von Produkten, die sie anbieten. Foto: Waldili / pixelio.de
Vermittler von Finanzanlagen benötigen je nach Art ihrer Betätigung unterschiedliche Zulassungen, etwa als Makler oder Finanzanlagenvermittler. Eine aktuelle Stichprobe zeigt aber, dass von 25 Vermittlern, die Produkte des Grauen Kapitalmarktes verkauften, acht nicht über die erforderliche Zulassung verfügten.

Diese Überprüfung fand im Zuge der Untersuchung „Transparenz bei Werbung für Produkte des Grauen Kapitalmarktes“ statt, die die Verbraucherzentrale Hessen im Rahmen des Projekts Marktwächter Finanzen durchgeführt hat.

Nach Meinung der Verbraucherschützer sollten die zuständigen Behörden daher die Zulassungen konsequenter überprüfen und Versäumnisse ahnden. Es sei  alarmierend, dass schon bei der Zulassung die Kontrolle nicht einwandfrei funktioniere.

Zusätzliche Produktarten fallen unter die Erlaubnispflicht

Für die Vermittlung von Produkten, die unter das Vermögensanlagengesetz fallen, ist eine gewerbliche Zulassung als Finanzanlagenvermittler nötig. Seit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes wurde der Kreis der gesetzlich erfassten Produktarten nochmals erweitert. So reicht für partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und bestimmte Direktinvestments die Zulassung als Makler nun nicht mehr aus. Wer diese verkauft, braucht eine Zulassung als Finanzanlagenvermittler.

Die Zulassung erteilen je nach Bundesland die Industrie- und Handelskammern oder Gewerbebehörden. „Wir begrüßen die zusätzliche Regulierung. Aber es muss auch konsequent kontrolliert werden, ob den Vermittlern die nötige Erlaubnis erteilt wurde“, sagt Wolf Brandes, Teamleiter Grauer Kapitalmarkt im Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hessen.

„Sollte die gewerbliche Zulassung und die Kontrolle durch regionale Behörden oder Industrie- und Handelskammern nicht funktionieren, müssen Finanzanlagenvermittler auch unter die Aufsicht der BaFin gestellt werden“, fordert Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Die zersplitterte Aufsicht ist uns schon lange ein Dorn im Auge.“

Stichprobe zeigt: Zulassungen häufig nicht korrekt

Aus der Stichprobe von 25 Vermittlern verfügten sechs nicht über die erforderliche Zulassung als Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO). In zwei weiteren Fällen fehlte eine notwendige Zulassung als Immobiliardarlehensvermittler (Paragraf 34i GewO) beziehungsweise Makler (Paragraf 34c GewO).

Für Verbraucher lasse die mangelnde Sorgfalt seitens der Vermittler nichts Gutes ahnen: Ohne die erforderliche Erlaubnis besteht beispielsweise die Gefahr, dass der Vermittler nicht einmal eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die im Fall einer Falschberatung haftet. „In diesem Fall kann es für Verbraucher schwierig sein, Schadensersatzansprüche geltend zu machen", sagt Brandes.

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